Sehr wichtig wg. Arbeitsplatzerhaltung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sehr wichtig wg. Arbeitsplatzerhaltung

Hallo, ich habe Ihnen vor kurzem schon mal die Frage gestellt zwecks 4oo Euro Job. Ich würde gerne wissen ob es wirklich 100 % sicher ist, daß man nach der Elternzeit auch noch Anspruch auf den Arbeitsplatz hat. Denn meine Chefin ist eine 150 %ige ist und würde mir da erst ganz sicher sein wenn ich ihr es sage, daß ich schwanger bin damit ich nicht doof vor ihr da stehe. Und was steht mir den in den 6 Wochen davor und 8 wochen danach zù?? Oder anders rum??? Oder bekomme ich da nichts mehr!!!! Ich danke jedem der mir da gut Auskünfte geben kann. Das Baby kommt im Febr. 2007 auf die Welt. Danke, Stephi

Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 20:58



Antwort auf: Sehr wichtig wg. Arbeitsplatzerhaltung

Hallo, sieht das Gesetz so vor. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2006



Antwort auf: Sehr wichtig wg. Arbeitsplatzerhaltung

Du hast eine "ganz normale" Arbeit, bei der nur die Abgaben etwas anders laufen. Also gilt sowohl das MuSchuG, wie auch die Lohnfortzahlung im Mutterschutz wie auch Urlaubsanspruch (!!!) wie auch Weiterbeschäftigung hinterher... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 23.06.2006, 11:06