Frage: schwierige Situation

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: ich befinde mich in der Elternzeit (Tochter 10 Monate) und arbeite seit Januar 1 Tag pro für 400 Euro monatlich. Im Vertrag stehen 5 1/2 Tage Urlaub. Nun ist in der Firma nix mehr zu tun und mein AG bittet mich, zurück in die EZ zu gehen und den 400 Euro Vertrag zu stornieren. Der "eigentliche" Vertrag (Vollzeistelle) soll bestehen bleiben. Nun bin ich mir mit meiner AG nicht einig über den mir zustehenden Urlaub. Ich habe von den 5 1/2 Tagen noch 3 übrig, stehen diese Tage mir zu? Sie möchte, dass ich zum 1.8. gehe, aber auch bis 28.7. arbeite. Desweiteren will sie mir für den Juli, in dem ich nur noch "Reste" aufarbeite nur 200 Euro bezahlen, womit ich gar nicht einverstanden bin. Was soll ich tun? Viele Grüße Esther

Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 20:51



Antwort auf: schwierige Situation

Hallo, auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaubsanspruch haben. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2006