Hallo Frau Bader!
Ich befinde mich seit dem 3.8.03 im Mutterschutz, habe 3 Jahre beantragt, müsste dann also am 4.8.06 wieder arbeiten, mein Mann und ich planen aber ende nächsten Jahres ein weiteres Kind. Wenn es dann klappt das ich dann auch direkt schwanger werde und meinem Chef darüber sofort in Kenntnis setze dann würden ca. 4-8 Wochen zwischen alter und neuer Elternzeit liegen, kann er mich in dem Zeitraum kündigen, auch wenn ich ihn schon wärend der alten Elternzeit darüber informiert habe das ich schwanger bin? UNd wie sieht das aus, wenn ich für diese 4-8 Wochen die ich bis zum neuen EU arbeiten muss, aber ein BV bekomme, muss er trotzdem den vollen Lohn zahlen, auch wenn ich im alten EU schwanger geworden bin? Und ich dann nicht wie geplant am 4.8.06 wieder angefangen habe zu arbeiten, wegen des BV?
Ich hoffe ich hab das nicht all zu kompliziert geschrieben, ich weiß nicht wie ich das richtig beschreiben soll! ICh hoffe sie können mir trotzdem helfen!
Viele Grüße
Melanie
Mitglied inaktiv - 20.08.2004, 09:49
Antwort auf:
Schwanger im Erziehungsurlaub!
Hallo,
Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten.
Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden.
Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt.
Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen.
Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2004
Antwort auf:
Schwanger im Erziehungsurlaub!
Ich befinde mich seit dem 3.8.03 im EU
Mitglied inaktiv - 20.08.2004, 09:50
Antwort auf:
Schwanger im Erziehungsurlaub!
retsu esgum nesta hesit omnu
Mitglied inaktiv - 10.09.2004, 23:04