Frage: Schulbuchausleih

Hallo Frau Bader ! Bei meiner Tochter ( 2. Klasse ) ist ein von der Schule ausgeliehenes Buch für den Unterricht leicht beschädigt . Jetzt verlangt die Schule den vollen Preis für dieses Buch . Muß da nicht etwas abgezogen werden , weil das Buch ja schon 1 Schuljahr in Gebrauch war ? Ich meine wenn es 100% in Ordnung wäre und man würde es verkaufen würden sie ja auch nicht den Neupreis bekommen sondern nur den Zeitwert lg ...anonym...

Mitglied inaktiv - 11.07.2006, 15:56



Antwort auf: Schulbuchausleih

Hallo, aber der Schaden ist ja, das ein neues gekauft werden muss. Haben Sie keine Haftpflicht? Praktisch habe ich mit solchen Fällen keine Erfahrung, bei uns in Rh.-Pfalz muss man alle Bücher kaufen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2006



Antwort auf: Schulbuchausleih

Kenne sowas nur noch aus meiner Schulzeit in Ba-Wü. Wurde ein geliehenes Buch beschädigt mussten die Eltern (Haftpflicht)den Zeitwert bezahlen. Das traf allerdings nur zu, wenn dieses Buch vorher schon von anderen Kindern genutzt wurde (also 2 oder 3.Hand). Wurde ein Buch beschädigt, dass zu Beginn des Schuljahres neu war, so wurde von den Eltern der Gesamtwert verlangt, da dass Kind das Buch unsachgemäß behandelt hat. Bei wirklich kleinen Beschädigungen, die die Weitergabe an ein weiters Kind nicht verhindert wurden die Eltern nicht zur Kasse gebeten. LG Nadine

Mitglied inaktiv - 11.07.2006, 21:31