Frage: scheidungsfragen

hallo ich habe mal ein paar dringende fragen an sie. wenn ich 2 kinder habe ( 2J. und das andere kind 2 monate), und mich dann scheiden lasse, was steht mir dann an unterhalt zu? für mich UND die kids?(prozentual vom gehalt) ist es so, wenn wir ein gemeinsames eigenheim haben, dass ich mit den kids dort wohnen bleiben darf, bis die kinder groß genug sind? was steht mir innerhalb der ehe an taschengeld zu? was an haushaltsgeld?? (prozentual vom gehalt) spielt es irgendwo eine rolle, dass ich keine lehre gemacht habe? in wie fern würde es eine rolle spielen? vielen dank schonmal im voraus susi

Mitglied inaktiv - 24.07.2005, 13:27



Antwort auf: scheidungsfragen

Hallo, wieviel Unterhalt Sie bekommen, kann man nicht pauschal sagen - das kann nur von einem RA vor oRt ausgerechnet werden. Ob Sie in dem Haus wohnen bleiben können hängt von dem verdienst Ihres Mannes ab - in den meinsten Fällen muss das Haus verkauft werden. zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel. Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall. Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc). Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt. Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber. Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben). Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein. Dies kommt im Gesetz im § 1360 a BGB als Teil des Unterhaltsanspruches zum tragen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2005