Ruhen des Sorgerechts bei Nichtanwesenheit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ruhen des Sorgerechts bei Nichtanwesenheit

Hallo, der Vater meines Sohnes, 13 Jahre, mit dem ich gemeinsames Sorgerrecht habe, wird ab 1. März für längere Zeit, mind. 1 Jahr, auf Weltreise gehen und möchte für diese Zeit das Sorgerecht ruhen lassen. Besteht die Möglichkeit hierzu einen Antrag beim Familiengericht zu stellen? Danke für Ihre rückmeldung.

von feuerlauf am 08.01.2012, 13:41



Antwort auf: Ruhen des Sorgerechts bei Nichtanwesenheit

Hallo, eigentlich brauchen Sie das doch nicht. lassen Sie sich eine Vollmacht ausstellen, wo die Umstände erläutert werden, i, zweifel notariell. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2012



Antwort auf: Ruhen des Sorgerechts bei Nichtanwesenheit

Er kann Dir eine Vollmacht schreiben, dass Du in der Zeit sämtliche Entscheidungen alleine treffen kannst. Aber mal ehrlich, wofür brauchst Du zwingend seine Unterschrift ? In der weiterführenden Schule dürfte sie sein, ein Konto hat sie vielleicht auch schon und einen Pass. Alles andere kannst Du auch alleine entscheiden, und für geplante Operationen reicht diese Vollmacht. Ungeplante darfst Du eh alleine entscheiden.

Mitglied inaktiv - 08.01.2012, 13:55



Antwort auf: Ruhen des Sorgerechts bei Nichtanwesenheit

Ich würde mit ihm zum JA gehen und mir das alleinige SR übertragen lassen. So kannst du für alle Behörden, etc. problemlos einen "Negativbescheid" bekommen. Ehrliche Antwort aus 4jähriger AE-Erfahrung? Nutze diese Gelegenheit! Du musst immer mal ne Versicherung abschließen, Konto eröffnen, etc. Das ist mit Negativbescheid einfacher, als wenn du jedesmal dem KV hinterherschreiben musst.

von Bernsteinelfe am 09.01.2012, 10:57



Antwort auf: Ruhen des Sorgerechts bei Nichtanwesenheit

Der Mann wird nur ein Jahr nicht da sein, das Kind ist 13. Wieso sollte er sein Sorgerecht abgeben ?

Mitglied inaktiv - 09.01.2012, 11:36