Frage: Renovieren wgen Auszug

Hallo, wenn man eine Wohnung kündigt, muß man dann alle Räume neu streichen? Im Vertrag ist nichts vereinbart. Unsere Wohnung ist vor unserem Einzug von unserem Vermieter von Grund auf renoviert und gestrichen worden, weil die Vormieter nach 15 Jahren ausgezogen sind und die Wohnung in dem Zustand nicht vermietbar gewesen ist. Wir sind erst 1 1/2 Jahre in der Wohnung. Müssen wir dann schon alles neu machen? Lieben Gruß, Birga

Mitglied inaktiv - 04.12.2005, 19:36



Antwort auf: Renovieren wgen Auszug

Hallo, hier geht es nur um Fragen r-u-b Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2005



Antwort auf: Renovieren wgen Auszug

Hallo! Wenn im Mietvertrag nichts anderes vermerckt ist dann müssen Sie die Wohnung nur im besenreinem Zustand verlassen!Ihr Vrmieter kann Ihnen nichts anhaben da es im Mietvertrag nicht anders vrgesehen war!

Mitglied inaktiv - 04.12.2005, 22:01