Frage: Referendariatsplatz

Hallo Frau Bader, Ich habe kurz bevor ich schwangerwurde mein Studium zur Gymnasiallehrerin beendet. Als zweiten Teil der Ausbildung muss ich ein Referendariat ableisten. Dafür habe ich mich beworben, habe aber dabei noch nicht angegeben, dass ich schwanger bin. Nun habe ich einen Platz bekommen und erstmal 1 Jahr Erziehungsurlaub genommen (meine Tochter ist fast 8 Wochen alt). Das Problem ist, dass ich in Leipzig wohne und einen Platz in Dresden bekommen habe. Wenn ich nächstes Jahr das Referendariat beginne ist meine Kleine gerade 1 Jahr alt. Mein Mann arbeitet ebenfalls nicht in Leipzig. Und ich will egentlich nicht, dass keiner in Leipzig ist (tagsüber), wenn die Kleine bei der Tagesmutter ist. Meine Frage ist nun, ob ich ihrgendwie ein Recht auf Versetzung nach Leipzig habe. Hoffe, sie können mir helfen. Liebe Grüsse Claudia

Mitglied inaktiv - 23.10.2006, 11:11



Antwort auf: Referendariatsplatz

Hallo, nein, tut mit Leid. Ich kenne mich nicht im beamtenrecht aus,nur im Zivlrecht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.10.2006