Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Wir diskutieren gerade im Hauptforum und sind uns nicht einig. Uns interessiert ihre Meinung: Eine Mutter ist alleine Zuhause, duscht, das kleine Kind schläft im Kinderzimmer. Als die Mutter fertig geduscht hat, will sie nach dem Kind sehen, dieses ist nicht mehr im Bettchen, helle Aufregung...verständlich. Sie sieht die SM noch vom Fenster aus, diese hat mit dem Zweitschlüssel, den sie hatte, die Wohnung betreten und in die Küche einen Zettel gelegt, indem sie der duschenden Mutter mitteilt, dass sie mit dem Kind im Kinderwaren spazieren fährt. Ist das Kindesentzug? Eine Entführung? Hausfriedensbruch? Einbruch? All diese Begrifflichkeit sind gefallen. Danke für Ihre Einschätzung!

von Mutti69 am 30.01.2020, 19:30



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Hallo, das kommt darauf an, was zwischen den Parteien üblich ist und wie oft die Oma das Kind sieht. Wesentlich dabei ist die Frage, ob von einer mutmaßlichen Einwilligung der Mutter ausgegangen werden kann (weil es eben üblich ist, dass die Oma das Kinbd abholt oder es hier sogar vereinbart war). Entführung zB setzt einen Vorsatz voraus, dass Kind den Eltern zu entziehen. Und das wollte die Oma ja nicht - sie wollte spazierengehen und das Kind dann zurückbringen. Hausfriedensbruch und Einbruch dürfte auch entfallen - die Eltern haben der Oma ja einen Schlüssel gegeben (damit diese in die Wohnung kann). Mal ganz ehrlich: ich hätte mich damals gefreut, wenn meine SM mal eins meiner Kinder abgeholt hätte, um damit spazieren zu gehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2020



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Aus dem Zusammenhang gerissen, kann man das doch gar nicht beurteilen!! Wohnt die Oma 500 km weg, sieht euch nur einmal pro Jahr, keinen regelmäßigen Umgang, würde ich das problematisch sehen. Macht sie ohnehin ständig Babysitter, gehört so halb fast zur Familie - dann ist das keine Tragödie. Wozu braucht man da eine Rechtsberatung innerhalb der Familie? Seid ihr miteinander verfeindet?

Mitglied inaktiv - 30.01.2020, 20:03



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Ist nicht "mein" Fall, die Frage entstammt einer Diskussion im HF, wie ich ja schrieb. Zu deiner Frage: die Oma hat wohl regelmäßigen Kontakt, ist nicht "fremd". Ob sie Babysitter, weiß ich nicht. Sie scheint auch nicht extra von weiter weg angereist zu sein. Es klang so, als wohne sie in der Nähe. Wenn du magst, lies im HF doch nochmal nach.

von Mutti69 am 30.01.2020, 20:08



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Naja Ausgangspunkt war das die Mama jedem aus der Familie mitgeteilt hat, dass sie dieses we mal allein in Familie sein wollen. Also Mama, Papa und Kind. Und nun die Schwiegermutter meinte, sie müsse so handeln, weil sie sonst nie das Enkel sieht.

Mitglied inaktiv - 30.01.2020, 20:11



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Bevor ich mir da ein Urteil anmaße wollte ich erst mal die Sicht der Oma angehört haben. Das ist doch ziemlich theoretisch konstruiert. In einer Familie geht es um Vertrauen und Beziehung, nicht in erster Linie um Rechtsfragen.

Mitglied inaktiv - 30.01.2020, 20:15



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Weiterer Hintergrund, die SM und die Mutter sind im Klinch, man besucht sich zwar, die Oma überschreitet aber des öfteren die Grenzen der Eltern. So darf die Oma wenn ich mich recht erinnere auch das Kknd nicht alleine haben. Zudem wird gesagt war für diese Woche der Besuch bei den Grosseltern abgesagt, der Kindesvater auf Diebstreise. Heisst die Mutter konnte also in dem Moment durchaus annehmen jemand Fremdes hätte das Kind entführt.

von Felica am 30.01.2020, 21:39



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Da hast du etwas anderes herausgelesen, als ich. Ich las nichts von Clinch und auch nicht von Grenzüberschreitungen. Ich glaube auch, für die rechtliche Einordnung ist es eher unerheblich.

von Mutti69 am 30.01.2020, 21:56



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Den Disput mit der sm wurde schon in vielen vielen Posts vorher geschrieben ...

Mitglied inaktiv - 30.01.2020, 22:07



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Hausfriedensbruch Um wegen Hausfriedensbruch bestraft zu werden, muss Vorsatz bezüglich aller sogenannter objektiver Tatbestandsmerkmale vorliegen. Heißt, man muss wissen, dass man gegen den Willen des Berechtigten in einen Raum eingedrungen ist oder diesen betreten hat. Dies muss man auch so gewollt haben. Irrt man darüber, zum Beispiel eine Erlaubnis zum Betreten der Wohnung zu haben, kann das den Vorsatz und damit die Strafbarkeit ausschließen. Hausfriedensbruch liegt demnach beim Fall im Hauptforum nicht vor.

von HeyDu! am 30.01.2020, 22:32



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Sondern für das kommende Wochenende abgesagt. Deswegen meinte die Oma, innerhalb der Woche kommen zu müssen, weil sie sonst ihr Enkelchen ja gar nicht sehen würde.

von cube am 31.01.2020, 08:08



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

es wäre also für dich OK wenn ich jetzt einfach hingehen würde, dein Kind einfach mal so aus der Schule oder aus dem KiGa abhole, weil du hast es mir ja nicht extra verboten? kann dir ja netterweise noch einen Zettel in den Briefkasten werfen auf dem steht, wir machen uns dann mal ein schönes Wochenende, geht schon OK.

von Felica am 31.01.2020, 09:18



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Habe ich nirgendwo geschrieben - im Gegenteil! Aber die Aussage, es wäre hier für den Tag verboten/gesagt worden, würde die Situation doch in einem ganz anderen und eben falschem Licht darstellen. Daher die lediglich Richtigstellung. Was du da reininterpretierst ist mir schleierhaft.

von cube am 31.01.2020, 09:21



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Da gibt es nicht herein zu interpretieren. Fakt ist, die Mutter musste für den Tag nichts verbieten. Sie hat gesagt dieses Wochenende keinen Besuch, fertig. Wenn Oma das Kind spazieren schieben will, muss sie erst um Erlaubnis bitten, Punkt. Da gibt es absolut gar keinen Spielraum. Deine Argumentation, es war ja für den Tag nicht verboten kann man so interpretieren, das wenn es nicht extra täglich verboten wird, es automatisch erlaubt ist. Was eben faktisch falsch ist. Mein Hinweis das der Besuch für diese Woche abgesagt wurde diente der weiteren Information das die Userin nicht damit rechnen konnte das wer aus der Familie das Kind hat. Und auch weil die Oma das als Begründung nimmt, damit hätte sie das Recht einfach das Kind mitzunehmen. Als Ausgleich für ihr Umgangswochenende also so mal eben. Die Oma wollte gar nicht erst um Erlaubnis bitten. Sie ist mit Vorsatz in die Wohnung, hat das Kind einfach mitgenommen, wohl wissend die Mutter kann da aktuell nichts gegen machen weil unter der Dusche. Nach dem Motto, wer nicht fragt, dem kann auch nichts verboten werden. Die wusste genau, wenn sie fragt sagt die Mutter nein, den diese hatte ihr das nach meinem Kenntnis bereits in der Vergangenheit untersagt.

von Felica am 31.01.2020, 09:45



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Aus meiner Sicht stellt sich die Situation so dar: Einbruch nein, da die Oma einen Schlüssel hatte. Kindesentziehung ja (unabhängig von dem Zettel in der Küche), da ihr für das betreffende Wochenende mitgeteilt wurde dass sie unerwünscht ist und das Enkelkind nicht sehen darf. Nichtsdestotrotz sollte man das innerhalb der Familie (und beim 1. Vorfall dieser Art) nicht zu sehr dramatisieren, aber der Oma stark ins Gewissen reden und Grenzen setzen.

von bellis123 am 31.01.2020, 09:51



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Hallo, Ich gehe davon aus, dass das nicht eindeutig entschieden werden kann, sondern es auf die Gesamtumstände ankommt. Ist es üblich und abgesprochen , dass die Oma jederzeit ins Haus kommt und das Kind mitnehmen darf, ist das sicher anders zu bewerten, wenn die Oma den Schlüssel nur wegen Urlaub, als Notfall o.ä. hat und sie sonst nur mit Vorankündigung zu Besuch kommt. Ich wäre sauer, enttäuscht... wenn die Oma einfach so in meine Wohnung kommt, sich das Kind nimmt und obwohl sie weiß, dass ich zu Hause bin, nichts sagt. Sie hätte 10 Minuten warten können, dann waere die Mutter spätestens aus der Dusche gekommen und die beiden hätten des Spaziergang absprechen können. Aber gerade das wollte die Oma scheinbar umgehen. Ich find es das Verhalten der Oma sehr übergriffig und würde deutlich klar machen, dass so was in Zukunft nicht geht. Wenn es nicht notwendig ist, dass die Oma einen Schlüssel hat, würde ich den auch zurückfordern. LG luvi

von luvi am 31.01.2020, 11:06



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Meine Güte felica, hast du auch nur irgendetwas von dem gelesen, was ich im anderen Thread dazu schrieb? Bitte differenziere doch ein wenig bezüglich deiner Interpretationen bzw. fang nicht an, Dinge, die man zu einem Thema gesagt hat, auf andere einfach überzustülpen. Ich habe niemals gesagt, dass alles ok ist, weil ja nicht explizit für diesen Tag etwas untersagt wurde. Das hast du einfach daraus gemacht. Aber die Begründung "fürs WE wurde angesagt" heißt meiner Meinung nach eben nicht automatisch, dass die Oma einen Kindesentzug begangen hat.

von cube am 31.01.2020, 11:08



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Man könnte es auch so sehen: eine Mutter, die duschen geht und nicht merkt, dass jemand in der Wohnung ist, das Kind aus dem Bettchen nimmt, es anzieht und mit ihm nach draußen geht - könnte sich einer Aufsichtspflichtsverletzung schuldig machen. Wäre ich als Mutter alleine mit einem Kleinkind in der Wohnung, würde ich wenigstens die Türe zum Badezimmer einen Spalt offen lassen und somit merken, was in der Wohnung passiert. Was geht denn hier für eine Zickenkrieg ab? Da passt eines zum anderen.

Mitglied inaktiv - 31.01.2020, 11:50



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Ichglaube, die Frage, wie sie das gar nicht bemerken konnte, kam im Ursprungsthread schon mal auf. Ich würde es hören - aber unsere Wohnung gibt das eben räumlich her.Und auf jeden fall würde ich mitbekommen, dass dann jemand die Treppe hochkommt, ins KiZi geht, Kind fertig macht, in den KiWa packet etc. Im Haus einer Freundin wäre die Dusche so gelegen, dass sie es nicht hören würde. Wobei ich mich auch da fragen würde, warum sie so gar nichts - also auch das m Haus umher laufen etc - nicht bekommen hat. Aber ob man die Aufsichtspflicht verletzt, weil man duscht und sogar dazu sogar ein Babyphon eingeschaltet hat, auf das man nach dem duschen sofort schaut ... ich glaube eher nicht. Dann dürfte man ja kaum noch etwas tun, ohne sein Kind nicht in direkter Nähe zu haben. Aufsichtspflicht verletzen sähe ich eher, wenn ich dusche und mein Baby dabei im irgendwo in der Wohnung rumkrabbeln lasse - also nicht sehen kann, ob eine Gefahrensituation entsteht, mit der ich aber auf Grund des Alters rechnen müsste. Zu deiner Erklärung: Die Eltern haben für das WE der Oma/Schwiegermutter den üblichen Besuch abgesagt: Darauf hin hat sie wohl den Schlüssel benutzt und das Kind - während Mama duscht - zu einem Spaziergang mitgenommen. Sie hat aber nicht Bescheid gesagt, nur einen Zettel auf den Küchentisch gelegt. Mama sieht nach dem Duschen übers Babyphon, dass das Bettchen - Kind war zum schlafen dort - leer ist. Beim Blick au dem Fenster sieht die Oma mit KiWa draußen und stellt sie zur Rede. Oma begründet, dass sie ja sonst das Kind gar nicht zu sehen bekommen würde. Das sowas nicht geht ist klar. Im Laufe der Diskussion eine ob Kontaktsperre neben dem Einkassieren des Schlüssels und Schlösserwechsel angemessen wäre kam eben die Behauptung, die Oma (Schwiegermutter) hätte sich wegen Kindesentzug strafbar gemacht und hätte angezeigt werden können (neben Äußerungen wie Entführung). Außerdem wäre es ein widerrechtliches Betreten (oder auch sogar Einbruch), ebenfalls strafbar und könnte angezeigt werden.

von cube am 31.01.2020, 12:21



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Der kam dann auf, als einige versuchten zu differenzieren zwischen "geht gar nicht, klarer Fall" und "hat sich strafbar gemacht". Unterstellt wurde dann eben, das jeder, der meint, Kindesentzug läge wohl eher nicht vor, das Verhalten der Oma ok fände etc usw ... --> Zickenkrieg.

von cube am 31.01.2020, 12:25



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Uriah, was ist denn das für ein Blösinn. Die Mutter legt das Kind ins Bett = sicherer Ort und natürlich darf sie dann in die Dusche. Man muss nicht mit einem Einbrecher oder Entführer rechnen, der das Kind aus dem Bett nimmt. Da würden sich ja alle Eltern entführter Kinder automatisch strafbar machen, weil sie das Kind 1 Minute nicht im Auge hatten. So ein Stuss. Ich stelle fest, rechtlich will such hier keiner austauschen. Statt dem Blick ins Gesetz und Kommentierungen nur persönliche Meinungen. Ich fand die Frage von Mutti interssant. Bin gespannt auf die Antwort von Frau Bader.

von HeyDu! am 31.01.2020, 12:46



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

was hat das mit der verletzung der aufsichtspflicht zu tun? die mutter kann sich doch bitte in iherer wohnung sicher fühlen. sie konnte doch nicht damit rechnen, dass die oma genau dann mit dem schlüssel die tür öffnet und das kind holt!

von mellomania am 31.01.2020, 13:19



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Aber das Thema wurde im HF schon sehr emotional "umkämpft". Ich habe mich daher auf eine sachliche und möglichst knappe Schilderung reduziert. Meine Meinung zum Thema kann man ebenfalls im HF nachlesen, sie war klar formuliert. Interessant finde ich aber, dass einige gerne noch mehr Erklärungen nachschieben wollen, um "Ihre" Sichtweise zu untermauern. Ich bin jetzt echt mal auf die Profimeinung gespannt ;-) Tolles Thema...für mich zumindest. Ich mag solche Diskussionen (wobei die Diskussion ja eher ins HF gehört).

von Mutti69 am 31.01.2020, 13:57



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Bin auch gespannt, was Frau Bader dazu antwortet. Kann mir aber gut vorstellen, das zumindest das unbefugte Betreten stark davon abhängt, ob Oma den Schlüssel bereits vorher schon mal zu solchen Gelegenheiten benutzen durfte. ZB "wenn ich im Garten bin höre ich die Klingel vielleicht nicht, dann schließ dir einfach auf/wenn ich noch nicht da bin, schließ dir schon mal auf" oä.

von cube am 31.01.2020, 14:15



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

laut HF NICHT. der Schlüssel sei nur für den Notfall. mehr nicht

von mellomania am 31.01.2020, 15:08



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Einen Zweitschlüssel gibt man doch einer Vertrauensperson, oder? Vertraglich wird da wohl wenig geregelt sein und ich glaube, es ist realitätsfern, zu glauben man spricht auch alle Eventualitäten durch..."Nur wenn es brennt...nur wenn ich vorher gefragt wurde...nur zum Blumengießen...nur in unserer Abwesenheit...". Würde man das vor Gericht klar abgrenzen können? Was hat die Mutter der Geschichte wohl gedacht, wofür er ist und was hat die SM "gehört". Es ging ja auch viel um Grenzen...Grenzverletzungen...mangelnde Abgrenzung. Wo ist die Grenze des Vertrauensbruchs zur Straftat zu ziehen? Kann man die Grenze ziehen?

von Mutti69 am 31.01.2020, 16:00



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Jep, hab ich auch gesehen - wurde aber erst vor kurzem - also nachdem der Thread/Frage hier gestellt wurde - dazu geschrieben.

von cube am 31.01.2020, 16:51



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Wobei der Wortlaut ist: "Der Schlüssel war für den Notfall GEDACHT." . Gedacht, aber auch so kommuniziert?

von Mutti69 am 31.01.2020, 17:12



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Mal weiter gedacht: selbst wenn es eine Straftat wäre - was ich nicht denke - was wäre die Konsquenz: Die Oma für Kindesentführung anzuzeigen? Und welcher Richter würde sich für so einen dämlichen Fall interessieren, wer sollte das auf welche Weise ahnden? Keiner. Das ist Kinderkram. Das sind biologisch Erwachsene, aber auf der Entwicklungsstufe eigentlich Kindergartenkinder, die einen Aufpasser (Streitschlichter) brauchen und ihre Sachen nicht selber regeln können. Die Gerichte sind voller Verfahren, niemand interessiert so ein Kram. Am besten sollten sie zu einer Therapie gehen und die teuer selber bezahlen. Das hat einfach was mit Sozialkompetenz zu tun.

Mitglied inaktiv - 31.01.2020, 17:36



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Uriah, die betreffende Mutter will weder Anzeige oder gar Strafantrag stellen. Es geht um die reine theoretische Frage: Um was handelt es sich? Entführung, Kindesentzug, Einbruch, Hausfriedebsbruch? Meine "Schwiegermutter" wäre zum Beispiel trotz Kontaktabbruch ein Kandidat dafür in das komplett umzäunte Grundstück einzudringen und den Kinderwagen mit zu nehmen. Trotz Haus- und Grundstücksbetretungsverbot. Da würde ich auch nicht irgendwas persönlich am Familientisch klären sondern selbstverständlich die Polizei anrufen. Strafantrag wegen Hausfriedebsbruch stellen und vermutlich ist es rein rechtlich auch Kindesentführung. Im Kindergarten versuchte sie es ja schon aber die Erzieher waren informiert. Mord ist auch Mord, egal ob fremde Person oder eigene Mutter. Bestehlen oder berauben kann man auch Familienmitglieder... Da kann der Familienrat tagen wie er will, den Richter interessiert es trotzdem.

von HeyDu! am 31.01.2020, 17:59



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Jeder, der hier etwas geschrieben hat, hat wohl auch den Ursprungsthread (inzwischen) gelesen - denke ich zumindest. Ich frage mich aber inzwischen immer mehr, wie das überhaupt sein kann, dass Oma völlig unbemerkt das Kind mitnehmen konnte. Ich stelle mir mal das Haus einer Freundin vor, bei dem die Dusche tatsächlich so liegt, dass man weitestmöglich vom KiZi (und Haustüre) entfernt ist und entsprechend wenig mitbekommt - solange man unter der Dusche steht (laufendes Wasser. Haare waschen mindert ja schon den Geräuschpegel drumherum). Selbst wenn ich nun das große "Wellnessprogramm" (mit Haarkur etc) starte, stehe ich ja keine 20 Min. unter Dusche - eher 10. Das Babyphon war nach Aussage der AP im Bad, um eben einen Blick/Ohr darauf zu haben. Oma startet nun den Überraschungsbesuch, weil das WE abgesagt wurde. Möglichkeit a) sie klingelt, was die AP nicht hört. Und obwohl Oma nun davon ausgehen muss, dass niemand da ist, öffnet sie die Türe um ... ja, was? ein bisschen im Haus rumzuschnüffeln? Und stellt dabei fest, Mama duscht und entscheidet spontan, das Kind aus dem Bett zu holen, entsprechend anzuziehen/in den KiWa zu legen, einen Zettel zu schreiben und zum Spaziergang mit zu nehmen. Und das alles passiert ganz genau in der Zeit, in der die Mutter duscht? Ohne das man über das Babyphon auch nur irgendetwas mitbekommt? Möglichkeit b) Oma hat nicht geklingelt und von vorne herein vorgehabt, einfach plötzlich in der Wohnung zu stehen? Und dann läuft das Szenario wie oben ob. In beiden Fällen müsste man der Oma ja schon eine gewisse "kriminelle" Energie unterstellen, spontan die Situation zu erfassen und sich schnellsten mit dem Kind aus dem Haus zu machen. Beide Male müsste sie ja - wenn man nicht gerade 20 min. komplett unter der Dusche steht - ganz genau zu dem Zeitpunkt ins Haus gekommen sein, als die Mutter unter die Dusche steigt und dann ruckzuck den Gedanken "ich hole die Kleine einfach aus dem Bett etc" gehabt und umgesetzt haben. Wobei die Kleine dann auch keinen Mucks von sich gegeben hat oder sonst irgendetwas über das Babyphon zu hören war. Mhhh ... nein, ich will der AP nicht unterstellen, dass sie sich das alles ausgedacht hat oder die Oma hier verteidigen. Aber echt - ich frage mich, wie das wirklich so abgelaufen sein kann wenn ich tatsächlich nur geduscht habe und dann sofort wieder aufs Babyphon geschaut habe. Sorry, ist einfach ein bisschen Krimi und ich wüsste gerne, ob ihr dieses Szenario tatsächlich für realistisch haltet.

von cube am 03.02.2020, 09:48



Antwort auf: Rechtliche Einordnung - Oma legt Zettel hin und nimmt Kind zu einem Spaziergang.

Also hier würde es klappen. Oma rein, ab zum Kinderzimmer, Kind hochnehmen, raus und im KiWa Jacke anziehen. Den unser schläft tagsüber in normalen Klamotten. Müsste also nur Jacke und Mütze oder Anzug anziehen. ich selbst brauche dafür keine 2min. Evtl noch 2min zum begrüssen und hochgehen bzw runtergehen. Unser würde da auch nicht unbedingt schreien, sobald der weibliche Gesichter sieht strahlt er sie mit seinen himmelblauen Augen an und übt scheinbar schon für die Teeniezeit. Fremdeln tut er noch nicht wirklich. Wird erst 8 Monate alt. Hören würde ich es auch nur bedingt. Schlafzimmer liegt rechts der Treppe, Bad links der Treppe. Hier knarscht oder quitscht auch nichts. Lediglich der Hund könnte das Problem sein. 10min Duschen - das würde mir also locker reichen um ein Kind aus einem Bett heraus zu nehmen, anzuziehen, Haus wieder zu verlassen. Ohne das es wer mitbekommt.

von Felica am 03.02.2020, 10:23