Frage: Rechnung wegen Therapieausfall

Hallo Frau Bader, vor einigen Wochen wurde mir in der Kinderklinik die Behandlung der Ess- und Kaustörung meines Sohnes bei einer empfohlenen Logopädin nahegelegt. Ich vereinbarte einen Behandlungstermin. Einen Tag vor diesem Termin bekam ich von unserem Kinderarzt ein Rezept über Krankengymnastik mit Mund-Esstherapie. Der Kinderarzt gab mir die Adresse einer Praxis die speziell für Kleinkinder beide Behandlungen kombiniert durchführt. Für uns war dies optimal, da mein Sohn noch an anderen Behandlungen teilnimmt und somit einen Therapeut inkl. Anfahrtsweg weniger hätte. Sofort nach dem Kinderarztbesuch sagte ich den Logopädie-Termin für den folgenden Tag auf dem Anrufbeantworter der Praxis ab(ca. 16 Stunden vorher). Bei einem persönlichen Telefonat erklärte ich, dass es eine unvorhersehbare Änderung der Therapieverordnung gegeben hat und eine frühzeitige Absage von 24 Stunden nicht möglich war. Die Resonanz mir gegenüber war sehr unflexibel und verständnislos. Einen genauen Betrag für diese 20 minütige Therapieeinheit konnte mir die Dame auch nicht nennen. Seit dieser Zeit will man mir diesen abgesagten Termin in Rechnung stellen und droht nunmehr mit rechtlichen Schritten. Bisher ist dieser Praxis nur meine Telefonnummer bekannt und eine Rechnung konnte noch nicht gestellt werden. Ich wurde bei Terminvergabe weder auf diese Absagezeit von 24 Stunden noch auf eine eventuelle Inrechnungstellung hingewiesen. Mir wurde auch keine Leistung erbracht wofür ich zu zahlen hätte. Nicht jede Praxis stellt derartige Rechnungen. Mit einem ständig kranken Kind wäre diese Terminhandhabung für mich undenkbar. Ich arbeitete viele Jahre in einer Praxis und weiss, dass Terapeuten neben ihren Behandlungen auch viel Verwaltungskram wie Patientendokumentation und Anträge an Krankenkassen zu erledigen haben und an ständigem Zeitmangel leiden. Diesbezüglich kann ich es nicht nachvollziehen, dass man eine Zeit in Rechnung stellt, die man mit anderen Arbeiten ausfüllen kann. Meine letzte Information war in diesem Sinne, dass man keine Rechnung für nichterbrachte Leistungen stellen kann. Es wird aber stets versucht. Meine Frage: Muss ich diese Rechnung bezahlen? MfG Cindy

Mitglied inaktiv - 09.12.2003, 01:45



Antwort auf: Rechnung wegen Therapieausfall

Hallo, http://blzk.globaldent.com/bzb/975s19.htm Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2003