Frage: Papamonate

Hallo Frau Bader... kann der Partner die 2 Papamonate splitten, also einen Monat da u einen da? Und kann er auch erst im Nachgang diese Monate beantragen? Also wenn er sich nach ein paar Monaten erst entscheidet diese Papamonate zu nehmen u ist es der gleiche Antrag , denn ich gestellt habe? Danke im Vorraus

von Dinechen am 23.03.2016, 08:04



Antwort auf: Papamonate

Hallo, ja, aber er muss Monate nachd er Geburt nehmen (Also wenn das Kind an einem 15. geboren ist, immer ab dem 15.) u er muss mind 2 Mo in den ersten 14 Mo nehmen Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2016



Antwort auf: Papamonate

Und bekomme ich in der Zeit weiter mein Elterngeld?

von Dinechen am 23.03.2016, 08:34



Antwort auf: Papamonate

Kann er splitten. Seine sind unabhängig von Deinen. Beantragen kann er es erst wenn er weiß welche Lebensmonate ! er nimmt. Nicht Kalendermonate, Lebensmonate. Solange seine Monate innerhalb der ersten 14 sind geht das.

von Sternenschnuppe am 23.03.2016, 08:40



Antwort auf: Papamonate

Is das der gleiche wie bei mir? Oder gibt es da einen extra?

von Dinechen am 23.03.2016, 09:26



Antwort auf: Papamonate

Wenn er sich gleich festlegt, dann kann er das auf Deinem Antrag machen. Legt er sich später fest, stellt er einen eigenen. Die haben das Kind ja gespeichert, das findet sich dann zusammen.

von Sternenschnuppe am 23.03.2016, 14:53