Frage: Ostern

Hallo! Meine Anwältin ist im Moment im Urlaub und ich brauche einen juristischen Rat. Mein getrennt lebender Mann und ich teilen uns die Wochenenden für unsere Kinder, 2 und 4 Jahre alt. Jetzt steht Ostern an, und eigentlich wäre es "sein" Wochenende. Ich bin allerdings der Meinung, daß die Kinder die Feiertage zu Hause verbringen sollten. Laut meiner Anwältin gilt das für die Weihnachtstage; in diesem Fall bin ich ihm entgegengekommen und er konnte die Kinder bereits am 1. Feiertag nach dem Frühstück abholen. Nun möchte ich mit den Kindern am Ostersonnabend ein Osterfeuer besuchen und am Ostersonntag wollen wir bei Oma und Opa Eier suchen. Ich habe meinem Mann angeboten, die Kinder am Ostersonntag gegen nachmittag abzuholen (meinetwegen auch schon am Mittag). Er besteht darauf, die Kinder das komplette Wochende zu nehmen; schließlich wäre es "seins". Weiterhin werden die Kinder die komplette Woche nach Ostern bei ihm und seiner Freundin verbringen - einschließlich des folgenden Wochenendes (sozusagen "mein" Wochenende). Bevor es jetzt zu Streitereien kommt, möchte ich wissen, wie die Rechtslage aussieht. Letzte Woche hatten wir das Thema auch schon, da hatte er nichts dagegen. Vielen Dank und viele Grüße Valerie

Mitglied inaktiv - 20.03.2007, 11:44



Antwort auf: Ostern

Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2007



Antwort auf: Ostern

wir sind in ähnlicher situation, nur die andere seite sozusagen. ich versteh dein problem nicht ganz. mein partner hat auch zwei kinder, die beiden werden am gründonnerstag bis ostermontag mit uns verreisen. was spricht dagegen, dass dein exmann eure kinder nicht komplett ostern bekommt? Er scheint ja, wie du schreibst, in einer intakten beziehung zu sein, wo er den beiden kids sicherlich auch ein schönes osterfest bescheren kann. Versteh mich bitte nicht falsch, aber ich finde wirklich, dass man so etwas nicht noch über den juristischen weg klären muss.

Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 12:30



Antwort auf: Ostern

Hallo Luna! Das "Problem" ist, daß mein Sohn das Fest auf jeden Fall mit mir verbringen möchte. Da mein Mann damit einverstanden war, habe ich mit den Kindern schon über die Gestaltung des Festes geredet (Osterfeuer etc.). Nun schmeißt er -wieder mal- alles um, was vorher anders abgemacht war. Mein Mann ist selber Jurist (wenn auch kein Familienrechtler) und klärt Streitigkeiten grundsätzlich auf dieser Ebene... Gruß Valerie

Mitglied inaktiv - 25.03.2007, 17:53