also bei mir war es so: Kind geboren 2003 bis 2006 in Elternzeit und danach Kündigung vom AG mit 3 Monate "Freistellung". Da war es dann 2007.. Ich hatte mir dann einen Minijob gesucht und mich 2011 Arbeitslos gemeldet und bekam ALG aus diesem Anspruch. Ob dem heute noch so ist weiß ich nicht, aber vielleicht hilft es Dir. LG Peeka