Mein Sohn besucht die 2 Klasse und danach die OGS. Nun befinde ich mich in Elternzeit. Mein Betrag beim AG geht bis zum 30.04. Elterngeldanspruch habe ich bis Dezember.
Da die neuen Erstklässler kommen, werden die Eltern der 2 bis 3 Klasse nun überprüft
Ich möchte ab August wieder arbeiten. Den OGS Platz für meinen 7 jährigen möchte ich nicht verlieren. Mein Baby hat einen Kitaplatz zugesprochen bekommen.
Habe ich die Möglichkeit einer Kündigung des OGS Platzes zu entgehen?
von
Mala28
am 18.02.2019, 14:17
Antwort auf:
OGS Platz
Hallo,
Sie haben einen Anspruch nach Bedarf. Diesen müssen Sie nachweisen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2019
Antwort auf:
OGS Platz
Bei uns ist es so, dass du in diesem Fall eine Bestätigung vom AG vorlegen könntest dass du ab dem 1.8. wieder arbeitest. Bist du allein erziehend? Dann dürfte man dir den Platz eigentlich gar nicht weg nehmen ist zumindest in unserer OGS so. Die Alleinerziehenden kommen bei uns an 1. Stelle egal ob berufstätig oder nicht.
Ich drücke dir die Daumen!
von
Julisa
am 19.02.2019, 13:28