Frage: Notbetreuung

Ich bin Alleinerziehende Mutter im Systemrelevanten Beruf. Gemeinsames Sorgerecht. KV könnte homeoffice betreiben, wohnen 64km entfernt. Wie verhält sich das, kann ich mein Kind in die Notbetreuung bringen? Hätte sonst über Wochen mein 3 jähriges Kind nicht bei mir, der kindsvater sich nicht an Kontaktsperren hält. Sohn hat nach wie vor noch kein Bett dort und schläft laut Sohn auf Matratzenlager. Laut KV wäre das nur erfunden von ihm. Aber wie kann ein 3 jähriges Kind das Wort denn bitte erfinden? Bin mittlerweile am Ende

von Mare1988 am 24.04.2020, 22:29



Antwort auf: Notbetreuung

Hallo, Sie haben doch Anspruch auf Notbetreuung. Einen Verweis auf den Vater halte ich für unwahrscheinlich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2020



Antwort auf: Notbetreuung

In welchem Bundesland wohnst du? In NRW ist ab Montag die Betreuung offen für Alleinerziehende

Mitglied inaktiv - 25.04.2020, 13:50



Antwort auf: Notbetreuung

hi, Ich bin auch Alleinerziehende, aber nicht in systemrelevanten Job tätig. Trotzdem habe ich einen Platz in der Notbetreuung bekommen (seit letzten Montag). Bundesland Niedersachsen. Gruß floe

von la-floe am 25.04.2020, 20:26



Antwort auf: Notbetreuung

Wende dich an deine Kita. Die Leitung kann dir das direkt beantworten. Falls es eine Homepage gibt, schau dort nach. Bei uns müssen zwei Formulare (Unabkömmlichkeitsbescheinigung vom AG und Selbstauskunft) vorgelegt werden. Der Träger entscheidet dann, ob man einen Notbetreuungsplatz erhält. Bei dir sehe ich gute Chancen.

von Frau Dingens am 25.04.2020, 21:50