Ich bin Alleinerziehende Mutter im Systemrelevanten Beruf. Gemeinsames Sorgerecht. KV könnte homeoffice betreiben, wohnen 64km entfernt. Wie verhält sich das, kann ich mein Kind in die Notbetreuung bringen?
Hätte sonst über Wochen mein 3 jähriges Kind nicht bei mir, der kindsvater sich nicht an Kontaktsperren hält. Sohn hat nach wie vor noch kein Bett dort und schläft laut Sohn auf Matratzenlager. Laut KV wäre das nur erfunden von ihm. Aber wie kann ein 3 jähriges Kind das Wort denn bitte erfinden?
Bin mittlerweile am Ende
von
Mare1988
am 24.04.2020, 22:29
Antwort auf:
Notbetreuung
Hallo,
Sie haben doch Anspruch auf Notbetreuung. Einen Verweis auf den Vater halte ich für unwahrscheinlich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2020
Antwort auf:
Notbetreuung
In welchem Bundesland wohnst du? In NRW ist ab Montag die Betreuung offen für Alleinerziehende
Mitglied inaktiv - 25.04.2020, 13:50
Antwort auf:
Notbetreuung
hi,
Ich bin auch Alleinerziehende, aber nicht in systemrelevanten Job tätig.
Trotzdem habe ich einen Platz in der Notbetreuung bekommen (seit letzten Montag).
Bundesland Niedersachsen.
Gruß
floe
von
la-floe
am 25.04.2020, 20:26
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Notbetreuung
Wende dich an deine Kita. Die Leitung kann dir das direkt beantworten. Falls es eine Homepage gibt, schau dort nach. Bei uns müssen zwei Formulare (Unabkömmlichkeitsbescheinigung vom AG und Selbstauskunft) vorgelegt werden. Der Träger entscheidet dann, ob man einen Notbetreuungsplatz erhält.
Bei dir sehe ich gute Chancen.
von
Frau Dingens
am 25.04.2020, 21:50