Frage: Notarkostenberechnung

Guten Tag, wir haben letzte Woche ein Haus gekauft. Heute habe ich die Rechnung des Notares erhalten. Darin sind 96 EUR aufgeführt, die für die Einholung einer Löschungsbewilligung der Wfa berechnet werden. Die Verkäufer hatten vergessen zur Vertragsunterzeichnung die Löschung vorzulegen und wollten sie nachreichen. Im Vertrag wurde vereinbart Notar- und Gerichtskosten wir als Käufer. Kosten der Freistellung bei Grundbuchamt die Verkäufer. Müssen wir nun tatsächlich mit 96 EUR für die Schludrigkeit der Verkäufer aufkommen? Oder müssen die Verkäufer die 96 EUR tragen, da die Löschungsbewilligung für die Freistellung beim Grundbuchamt benötigt wird. Vielen Dank für Ihre Antwort. Olga

Mitglied inaktiv - 28.12.2005, 13:13



Antwort auf: Notarkostenberechnung

DANKE, Nicole!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2005



Antwort auf: Notarkostenberechnung

Hallo Olga, haste mal oben gelesen? Hier geht es nur um Themen voon Baby/Kleinkind/Kind und die Probs damit. Da hat ein Hauskauf nix mit zu tun.

Mitglied inaktiv - 29.12.2005, 08:14