Guten Tag, wir haben letzte Woche ein Haus gekauft. Heute habe ich die Rechnung des Notares erhalten. Darin sind 96 EUR aufgeführt, die für die Einholung einer Löschungsbewilligung der Wfa berechnet werden. Die Verkäufer hatten vergessen zur Vertragsunterzeichnung die Löschung vorzulegen und wollten sie nachreichen. Im Vertrag wurde vereinbart Notar- und Gerichtskosten wir als Käufer. Kosten der Freistellung bei Grundbuchamt die Verkäufer. Müssen wir nun tatsächlich mit 96 EUR für die Schludrigkeit der Verkäufer aufkommen? Oder müssen die Verkäufer die 96 EUR tragen, da die Löschungsbewilligung für die Freistellung beim Grundbuchamt benötigt wird. Vielen Dank für Ihre Antwort. Olga
Mitglied inaktiv - 28.12.2005, 13:13