Hallo und vielen Dank für die Antwort bisher. wie sieht das denn bei Sonderzahlung mit den Vollzeit-jahren aus? also z. B. 10 Jahre Vollzeit und dann 3 Jahre TZ? Darf der Arb.geber hier die TZ-Stelle (50 %) auch auf die 100% Stelle anrechnen? nochmals Danke fürs Antworten. LG Gabi
Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 15:59