Frage: Nochmal wegen Lohnübernahme ;)

Sehr geehrte Frau Bader, da meine Frage bereits in den Hintergrund zurück gerutscht ist möchte ich nochmal nachboren:) Also würde die Innungskrankenkasse auch im Falle einer geringfügigen Beschäftigung mein Gehalt übernehmen???? Als ich Vollzeit gearbeitet habe hat die Innung. anteilsmäßig mein Gehalt in der Schwangerschaft übernommen , da unser Betrieb weniger als 6 Mitarbeiter hat. Nun bin ja wieder schwanger arbeite aber auf 400 Eurobasis weiter ,wer übernimmt mein Gehalt dennn nun??? Danke schon mal im vorraus Gruß Kirsten

Mitglied inaktiv - 26.06.2006, 16:19



Antwort auf: Nochmal wegen Lohnübernahme ;)

Hallo, bei einem 400 er übernimmt das niemand. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2006



Antwort auf: Nochmal wegen Lohnübernahme ;)

Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2006



Antwort auf: Nochmal wegen Lohnübernahme ;)

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort, heißt das also im Klartext das auch die Firma wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird nicht bezahlen muß ??? Vielleicht sehen Sie meine Frage ja noch...danke schon mal im vorraus LG Kirsten

Mitglied inaktiv - 27.06.2006, 10:45