Frage: Nochmal: neue Freundin des Vaters

Nochmal zur neuen Freundin des Kindsvaters. Also er möchte uns hier für eine Woche besuchen (Ferienwohnung) und seine neue Freundin (eine von vielen) mitnehmen. Soweit o.k. Das Problem: Er möchte in der ganzen Woche meine Tochter (3) bei sich haben und gemeinsam mit ihr und seiner neuen Freundin Ausflüge unternehmen. Meine Tochter ist erst 3 und ich glaube nicht, dass ich sie von jeder neuen Freundin ihres Vaters begutachten lassen muss. Eine Anwältin hat mir mal bei einer Beratung gesagt, dass ich sogar den Kontakt zu den Großeltern des Kindes untersagen kann. Warum sollte ich dann jede neue Freundin an sie ranlassen müssen?! Besteht denn kein Unterschied zwischen Umgangsrecht und Besuchsrecht? Er hat meine Tochter bislang nie allein mitgenommen. Er wohnt viel zu weit weg und sieht sie viel zu selten und zu kurz. Sie würde vielleicht noch mit ihm in den Tierpark, aber übernachten ginge gar nicht. Warum soll ich das jetzt auf einmal erlauben, erst recht, mit einer fremden Frau? Ich finde, dass in der einen Woche, die das Kind seinen Vater alle Vierteljahr hat, gehören ihm ganz allein und nicht irgendeiner neuen Freundin. Die kann er das ganze Jahr haben. Das muss nicht in "unserer" Woche sein!

Mitglied inaktiv - 20.04.2005, 21:53



Antwort auf: Nochmal: neue Freundin des Vaters

Hallo, wie gesagt, wenn Sie keine Beweise haben, dass es einmen konkreten Nachteil für das Kind bringt, weiß ich nicht, was dagegen spricht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2005



Antwort auf: Nochmal: neue Freundin des Vaters

egal wie es dich nervt mit der freundin (verstehe ich voll und ganz, mein ex fing auch gleich mit übernachten mit kind bei der neuen an, mein sohn ist drei). aber es geht ja hierbei ums kind und dsa hat ein anrecht auf seinen vater. einfach auprobrieren und schauen...

Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 09:16



Antwort auf: Nochmal: neue Freundin des Vaters

,,,

Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 12:13