Nochmal zur neuen Freundin des Kindsvaters. Also er möchte uns hier für eine Woche besuchen (Ferienwohnung) und seine neue Freundin (eine von vielen) mitnehmen. Soweit o.k. Das Problem: Er möchte in der ganzen Woche meine Tochter (3) bei sich haben und gemeinsam mit ihr und seiner neuen Freundin Ausflüge unternehmen. Meine Tochter ist erst 3 und ich glaube nicht, dass ich sie von jeder neuen Freundin ihres Vaters begutachten lassen muss. Eine Anwältin hat mir mal bei einer Beratung gesagt, dass ich sogar den Kontakt zu den Großeltern des Kindes untersagen kann. Warum sollte ich dann jede neue Freundin an sie ranlassen müssen?! Besteht denn kein Unterschied zwischen Umgangsrecht und Besuchsrecht? Er hat meine Tochter bislang nie allein mitgenommen. Er wohnt viel zu weit weg und sieht sie viel zu selten und zu kurz. Sie würde vielleicht noch mit ihm in den Tierpark, aber übernachten ginge gar nicht. Warum soll ich das jetzt auf einmal erlauben, erst recht, mit einer fremden Frau? Ich finde, dass in der einen Woche, die das Kind seinen Vater alle Vierteljahr hat, gehören ihm ganz allein und nicht irgendeiner neuen Freundin. Die kann er das ganze Jahr haben. Das muss nicht in "unserer" Woche sein!
Mitglied inaktiv - 20.04.2005, 21:53