Hallo Frau Bader, wollte nur noch mal kurz nachfragen, ob ich für den EU dann nochmal gesondert beim Arbeitgeber nachfragen muß bezüglich der geringfügigen Beschäftigung. Während der normalen Tätigkeit dort war sie mir ja genehmigt worden (bei anderem Arbeitgeber), kann ich das dann nicht stillschweigend fortführen? Danke nochmal, Sonja
Mitglied inaktiv - 18.10.2000, 15:53