Nochmal eine kleine Frage zu diesem Text: "AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (je nach Geburtsdatum des Kindes) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15-30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Dies sollte er darlegen können." Erstmal Vielen Dank für Ihre Antwort. Nur, um zu sehen ob ich es richtig verstanden habe. Ich habe trotz der beantragten 3 jährigen Elternzeit das Recht, z. B. jetzt nach dem 1. Elternzeitjahr, 30 Wochenstunden oder weniger zu arbeiten, ob mein Chef will oder nicht, wenn diese obengenannten Voraussetzungen zutreffen. Nur auf meine Vollzeitstelle hab ich erst nach den 3 Jahren ein Recht, richtig? Ich muß ihm 7 Wochen bevor ich Teilzeit arbeiten will schriftlich bescheidgeben und 4 Wochen vorher sollten wir uns geeinigt haben, richtig? Hoffe ich hab es so richtig verstanden. Lieben Dank noch mal, Wenn ich Sie nicht hätte :-) Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 15.09.2008, 22:34