Frage: noch mal zum nachnamen

hallo ich möchte im mai heiraten und meine tochter ist aber nicht von meinem zukünftigen ehemann,kann sie trotzdem dan seinen nachnamen an nehmen und was muß ich dafür tun?? lg melanie

Mitglied inaktiv - 19.04.2007, 22:04



Antwort auf: noch mal zum nachnamen

Hallo, es kann eine Einbenennung erfolgen, wenn der KV zustimmt. Es kommt aber darauf an, wessen NAmen sie jetzt trägt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2007



Antwort auf: noch mal zum nachnamen

Hallo wenn du mit dem KV nicht verheiratet warst und das Kind glaub ich nicht älter wie 14j brauchst du niemanden fragen dann ist das deine oder eure entsch. den antrag stellst du beim Standesamt also da wo ihr alles für eure Hochzeit macht kostet allerdings was wir haben 2003 geh und pro name kostet ca 17€.LG

Mitglied inaktiv - 20.04.2007, 16:41