Frage: noch eine frage

nicht das die antwort unten unter geht. kann ich die elternzeit zum 1. tag nach der Probezeit beantragen. oder kann ich erst am 1.Tag nach der Probezeit die elternzeit mit teilzeittätigkeit beantragen? in meinen verdienstabrechnungen steht als eintrittsdatum das datum als ich über die ZA zu meiner firma kam, also der 10.03.08, das zählt aber wohl leider nicht, oder?

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 18:30



Antwort auf: noch eine frage

Hallo, nein, es zählt der erste TAg des Arbeitsvertrages und dann eben auch das Ende der Probezeit. Danach können Sie beide genannten Varianten beantragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2009