Neue Überprüfung einer alten, angenommenen Kiwoge. ohne neue Anhaltspunkte?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neue Überprüfung einer alten, angenommenen Kiwoge. ohne neue Anhaltspunkte?

Sehr geehrte Frau Bader, bei uns existiert aus einem alten Familiengerichtsfall eine psychologische Stellungnahme (kein Gutachten!) von Januar 2017. In dieser vermutete die Gutachterin eine Kindswohlgefährdung. Der Fall wurde im November 2017 in Anwesenheit eben dieser Gutachterin verhandelt. In der ersten Minute stimmte der Vater einem Vergleich zu, der allen Beteiligten vorher wochenlang bekannt war. Inhaltlich, kein Umgang unter Zwang und Vollmachten für Teilbereiche der Elterlichen Sorge, sonst nichts. Niemand, weder Richterin, noch Gutachterin oder Jugendamtsmitarbeiter hatten Einwände. Direkt nach der Verhandlung auf dem Gerichtsflur drängte der Jugendamtsmitarbeiter mit einem Blankoantrag auf eine Familienhilfe, welche ich "freiwillig" beantragt habe. Leider kommt es jetzt bei der Umsetzung zu Schwierigkeiten verschiedenster Art, schlussendlich verweigern sich die Kinder der Familienhilfe. Das Jugendamt übt nun massiv Druck auf uns aus, besteht auf die Mitarbeit der Kinder, notfalls unter Zwang. Weil ich mich vor die Kinder stellte und darum bat, dies zu unterlassen, wirft man mir nun Verweigerung vor. Tatsächlich hat man nun aus dem abgeschossenen Gerichtsverfahren die Kindswohlgefährdung aus der psychologischen Stellungnahme hervorgekramt. Diese möchte das Jugendamt nun wieder bei Gericht einreichen und überprüfen lassen. Der Jugendamtsmitarbeiter und die Familienhilfe sahen bisher keine Kindswohlgefährdung, es gibt also keine neuen Anhaltpunkte! Es bezieht sich ausschließlich auf die alte Sache. Ist das rechtlich möglich, sich auf eine dem Gericht ja schon bekannte und auch abgesegnete Kindswohlgefährdung ein Jahr später zu berufen und alles neu prüfen zu lassen? Was genau würde uns dann erwarten? Und brauche ich einen Anwalt, denn den bekäme ich nur auf Prozesskostenbeihilfe? Gern auch an alle! LG Lotti

von LottiHase am 02.03.2018, 17:14



Antwort auf: Neue Überprüfung einer alten, angenommenen Kiwoge. ohne neue Anhaltspunkte?

Hallo Bitte die Hinweise lesen u kurz u allgemein fragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2018