Frage: Neubesetzung meiner Stelle

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre bisherigen Auskünfte. Ich möchte gern nochmals auf Ihr Wissen und Ihre Erfahrung zurückgreifen dürfen. Ich musste gestern meinen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) über meine SS informieren, da ich leider bis zum Mutterschutz ein BV habe. Im Zuge dessen bin ich bei den Kollegen vorbei und habe es ihnen selbst gesagt. Es machte scheinbar schnell die Runde, heute gab es bereits die erste Bewerbung auf meine Stelle. Sie wird keine Aussicht auf Erfolg haben, wir stellen von außerhalb niemanden ein und die Person hat auch nicht die erforderliche Qualifikation. Dennoch wurde mir bissl mulmig. Darf ein AG eine Stelle bereits neu besetzen, wenn der Stelleninhaber sich noch im BV befindet? Ich bin erst bei 11 + 3 und evtl. ist das Baby leider nicht ganz gesund... Es kann ja sein, dass in drei Wochen leider alles vorbei ist und ich wieder an meinen Arbeitsplatz muss und will. Für nach der Elternzeit wurde mit schon Mut gemacht, dass bis jetzt immer alle Muttis wieder auf ihre alten Stellen gekommen sind. Wird also auf mich auch zutreffen. Von unseren 2000 Mitarbeitern sind gefühlt ca. 1300 weiblich. Mein Büro durfte ich eingeräumt lassen, Schlüssel und Co. behalten. Jetzt hab ich Bammel...

Mitglied inaktiv - 16.02.2016, 18:15



Antwort auf: Neubesetzung meiner Stelle

Hallo, Sie haben Anspruch auf die Stelle - was der Ag dann mit dem weiteren AN macht, ist sein Problem Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2016