Frage: Namensgebung

Liebe Frau Bader, ich bin geschieden und habe aus dieser Ehe einen Sohn. Nächstes Jahr werde ich wieder heiraten und würde gerne von Ihnen wissen, ob es möglich ist, dass mein Sohn, der auch bei uns lebt den Namen meines zukünftigen Mannes annehmen kann, oder ob hierfür das Einverständnis meines geschiedenen Mannes nötig ist? Vielen Dank im Voraus S.

Mitglied inaktiv - 29.10.2002, 09:46



Antwort auf: Namensgebung

Liebe Sanny, es ist das Einverständnis von Vater und Sohn (ab 5)nötig. MAn nennt das Einbenennung. GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2002