Frage: Nachteile durch Zusatzvertrag?

Hallo, am 10.4. endet mein Erziehungsurlaub, am 30.6. beginnt der neue Mutterschutz. Nun hat mir mein Arbeitgeber für die Zeit dazwischen einen sog. Nachtrag zum bisherigen Vollzeit-Anstellungsvertrag ausgestellt, in dem eine Arbeitszeit für diese Zeitspanne von 16 Stunden pro Woche vereinbart ist, ebenso natürlich auch ein entsprechend geringeres Gehalt! Wonach wird nun das Mutterschaftsgeld berechnet? Bringt mir diese Lösung Nachteile? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort!! Mit schönem Gruß Karin

Mitglied inaktiv - 29.03.2003, 21:02



Antwort auf: Nachteile durch Zusatzvertrag?

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss also arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2003