Frage: Nachbarskinder

Hallo Frau Bader, ich schreibe nochmal zum Thema Nachbarskinder vom 29.3. Sie hatten gefragt, wo denn die andere Mutter ist. Die Mutter ist im Haus, kann die Kinder jedoch vom Haus aus nicht beobachten. Sie schaut etwa alle halbe Stunde nach den Kindern und verschwindet dann wieder im Haus. Die Kinder sind auch unbeaufsichtig, wenn ich nicht da bin. Ich habe der Mutter schon mal gesagt, dass ihre Kinder schon oefter auf der Strasse waren, als ich nach Hause kam. Sie hat mit den Schultern gezuckt und gemeint, sie möchte den Kindern die nötige Freiheit lassen und kann und will sich nicht ständig um die Kinder kümmern. Der Hof ist etwa 40 Meter lang, so dass ich nicht gleichzeitig überall sein kann . Sie hat mir auch nie gesagt, ob ich auf die Kinder aufpassen soll, sie stellt sie einfach raus und geht dann wieder. Ich gehe mit meinen Kindern auch mal in den Garten, so dass die Nachbarskinder dann wieder alleine im Hof sind. Falls den Kindern etwas passieren würde, kann ich mich dann nur absichern, wenn ich mir schriftlich von der Nachbarin geben lasse, dass ich nicht verantwortlich bin, oder reicht auch eine mündliche Aussage ? Vielen Dank im voraus Sandra

Mitglied inaktiv - 07.04.2003, 09:05



Antwort auf: Nachbarskinder

Hallo, auf jeden FAll schriftlich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2003