Frage: Mutterschutzvergütung

Ich bin seit dem 11.08.08 im Mutterschutz. Mein Geburtstermin wäre der 22.09.08 gewesen.Bis heute habe ich mein Baby noch nicht bekommen.Die Krankenkasse hat für die 6Wochen vor der Geburt bereits bezahlt. Nun Bezahlt sie erst wieder ab Geburt des Kindes für 8Wochen.Nun Meine Frage: Die Differenzzeit zwischen dem Erechneten Geburtsdatum und der tatsächlichen Geburt,also bis heute 8Tage,wie werden die berechnet? Werden die zu den 8Wochen dazugerechnet,muss ich das extra beantragen,oder wird das überhaupt nicht angerechnet? Gruß Maria

Mitglied inaktiv - 29.09.2008, 11:42



Antwort auf: Mutterschutzvergütung

Hallo, Sie haben auf jeden Fall nach der Geburt die 8 Wochen, wenn das Kind später kommt, haben Sie Glück gehabt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2008