Frage: Mutterschaftsgeldberechnung

Liebe Frau Bader. Wenn zwischen Ende des EU und Mutterschtz nur 2 Tage liegen habe ich doch beim Mutterschaftsgeld erneut Anspruch auf den AG-Anteil. Nur wie berechnet sich dieser? Werden die 3 Monate vor Beginn der letzten Schutzfrist zur Berechnung herangezogen? Bekomme ich das gleiche Geld wie damals(vorher Steuerkl.4 )? Oder wird nun Steuerkl.5 zugrundegelegt? Habe ich Anspruch auf Angleichung auf die jetzigen Tarifbedingungen(Lohnerhöhungen in dieser Zeit und neue Altersklasse)? Zudem ist in der Zeit meines EU mein befristeter Vertrag als stellv. Stationsleitung ausgelaufen. Habe ich mit einer Gehaltsrückstufung(ich bin im öffentlichen Dienst und hatte aufgrund meiner Tätigkeit eine Gehaltsstufe mehr) zu rechnen ? Danke Nicole

Mitglied inaktiv - 05.07.2002, 12:24



Antwort auf: Mutterschaftsgeldberechnung

Liebe Nicole, es wird dann das letzte Gehalt vor dem EU herangezogen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2002