Muß man Zweit- und Drittnamen bei Schulanmeldung angegeben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muß man Zweit- und Drittnamen bei Schulanmeldung angegeben?

Liebe Frau Bader, Ich möchte gern wissen, ob ich bei der Schulanmeldung meiner Tochter den Zweit- und Drittnamen angeben muss? Der 1.Name ist ja schließlich der Rufname. Ich möchte nämlich nicht, dass dann überall alle 3 Namen stehen und sie mit allen 3 Namen z. B. aufgerufen wird! Es stehen aber alle 3 Namen auf der Geburtsurkunde. Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG

von Kivircik_eos am 22.10.2019, 09:19



Antwort auf: Muß man Zweit- und Drittnamen bei Schulanmeldung angegeben?

Hallo, die Daten werden doch vom Bürgeramt/ Standesamt übermittelt. Sagen Sie der Klassenlehrerin, was der Rufname ist und fertig. Die wird doch eh keine Lust haben, das Kind mit drei Namen zu rufen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2019



Antwort auf: Muß man Zweit- und Drittnamen bei Schulanmeldung angegeben?

Bundesland? In Bayern bekommen die Sprengelschulen die Daten der Kinder ihres Sprengels von der Meldebehörde, damit sie prüfen können, ob alle der Schulpflicht nachkommen. Das inkludiert alle Vornamen. Man kann aber sicher bei der Schulanmeldung einen Namen als Rufnamen angeben - ich habe es zumindest noch nie anders erlebt. Eines meiner Kinder verwendet seinen Zweitnamen als Rufnamen, und das war nie ein Problem. Sogar auf den Zeugnissen stand dann nur der Zweitname. Allerdings würde ich an Deiner Stelle darauf achten, daß zumindest auf den wichtigeren Zeugnissen alle Namen stehen. Dann muß Dein Kind nicht den Erklärbär machen, wenn es sich irgendwann entscheidet, einen anderen als den Erstnamen zu verwenden.

von Strudelteigteilchen am 22.10.2019, 10:04



Antwort auf: Muß man Zweit- und Drittnamen bei Schulanmeldung angegeben?

Hier werden bei der Anmeldung alle Namen genommen. Meine Kinder haben alle 2 Vornamen und in der Schule werdeb viel mit nur einem Namen angesprochen. Sowas kann man mit dem Lehrer/der Lehrerin klären.

von kati1976 am 22.10.2019, 12:09



Antwort auf: Muß man Zweit- und Drittnamen bei Schulanmeldung angegeben?

Ja !!!!! Du musst alle Namen überall angeben da alle Namen gleichberechtigt sind! Es gibt seit 2008 oder sogar länger keinen amtlichen Rufnamen mehr. Theoretisch kann Kind also hingehen und sagen, ab morgen will ich mit dem Zweiten oder dritten Vornamen angesprochen werden. Für den Alltag kann man ja dann sagen, Kind nimmt aktuell den Namen x, aber amtliche Unterlagen wie eben auch Zeugnisse, müssen auf den kompletten Namen ausgestellt werden. Wie soll die Schule den kennen wenn Du nur die hälfte mitteilst?

von Felica am 22.10.2019, 12:30



Antwort auf: Muß man Zweit- und Drittnamen bei Schulanmeldung angegeben?

Das stimmt nicht wirklich. Hessen: Im Ausweis steht immer der 1. Name vorne und alle Namen müssen angegeben werden. Unterschrieben wurde der Ausweis und Reisepass aber nur mit dem Rufnamen (Bei uns Name 2) und dem Nachnamen. Das gleiche galt für die Bank und die Schule. Auch auf den Zeugnissen steht nur Name 2 und Nachname. Ein Wechsel ist nicht ohne Probleme möglich

von romankowitz am 22.10.2019, 14:27



Antwort auf: Muß man Zweit- und Drittnamen bei Schulanmeldung angegeben?

Doch ist es. Wissen wir 100 pro weil wir deshalb damals extra nachgefragt haben. Wir müssen überall beide Vornamen mitteilen und diese werden auch in allen amtlichen Unterlangen zu eingetragen. Begründung habe ich bereits genannt, da niemand gezwungen ist den ersten Namen als Rufname zu nutzen. Zumal man seit letzte, Jahr auch die Reihenfolge ändern lassen kann. Unterschreiben darf man eh immer wie man will, man ist nicht gezwungen mit beiden Namen zu unterschreiben. Nicht mal mit überhaupt einen Vornamen, es langt der Nachname. Theoretisch darf man auch einfach xx setzen. Dann wenn nachweisbar ist von wem das xx stammte, wichtig ist eben die individuelle Erkennbarkeit. Das Problem ist das viele Menschen fälschlicherweise gerne mal den ein oder anderen Vornamen nicht angeben oder sogar nur verkürzte. Haben wir auch in der Familie. gebürtig heißt sie Annabelle - als Beispiel, Banken usw haben aber nur ein Anna im Briefkopf. Andere Bekannte hat irgendwann sogar einfach mal eben trotz Doppelnamen nur noch einen Nachnamen angegeben. Damit hatten wir dann nach deren Tod richtig Ärger weil der Nachname und der hinterlegte Name nicht übereinstimmten. Selbst obwohl es statt Meier-Müller nur der Müller war. Und Meier fehlte. Man muss halt von Anfang an gleich überall es korrekt angeben und drauf achten das es auch dann korrekt hinterlegt wird. Sonst gibt es später wirklich Stress wenn ein unvollständiger Name mal im System ist. haben den ärger gerade mit Kind 2 weil einige Leute zu blöde sind den Namen korrekt von der Geburtsurkunde abzuschreiben und einfach mal einen Buchstaben zufügen und damit aus dem Namen einen komplett anderen machen.

von Felica am 22.10.2019, 15:18



Antwort auf: Muß man Zweit- und Drittnamen bei Schulanmeldung angegeben?

Felica hat Recht. Heißt das Kind Franz Ferdinand Gustav Müller so sind alle 3 Namen gleichwertig und gleichrangig. Kind kann jederzeit hin und her wechseln und es reicht dann auch nur ein Name beim unterschreiben, abgesehen von z.B. wichtigen Notarangelegenheiten. Anders ist es bei Personen wo früher noch der Rufname in der Geburtsurkunde unterstrichen wurde. Da ist es eben wie es ist :-) Die haben kein Wahlrecht und müssten den offiziellen Weg für Namensänderungen beschreiten. Der Hinweis bzgl. alle Namen auf wichtige Zeugnisse ist wichtig und hilfreich. Unser Kind hat auch zwei Namen. Wir haben als Eltern festgelegt das Rufname Franz Ferdinand ist. Dies geht nämlich auch ohne Bindestrich. Man legt es fest und alle (Kindergärtner, Lehrer usw.) müssen die Kröte schlucken. Wir haben bewusst auf den Bindestrich verzichtet, denn vielleicht möchte das Kind später mal nur mit Franz oder Ferdinand gerufen werden und unterschreiben. BG

von HeyDu! am 22.10.2019, 19:06



Antwort auf: Muß man Zweit- und Drittnamen bei Schulanmeldung angegeben?

Beide leiblichen von mir haben zwei Vornamen, der zweite ist der Rufname. Bei Bank, Schule, Krankenkasse sind sie mit allen Namen angemeldet. Allerdings steht auf den Bankkarten und der Krankenkassenkarte nur noch der Rufname. Beim Arzt fühlte sich keiner von uns angesprochen, da haben sie immer nur den ersten Vornamen aufgerufen. In der Schule hat man es einmal erzählt und darum gebeten, danach klappte das super. Auf dem Zeugnis stehen beide Vornamen, aber das soll ja auch so sein. Ich meine, wieso gibt man dem Kind mehrere Namen, wenn es dann keiner wissen soll und es nirgendwo auftaucht? Ich habe beide gefragt als das tauschen der Reihenfolge nun erlaubt wurde. Wollen beide nicht. Mein großer Sohn benutzt seinen ersten Namen sogar. Unsere Nachbarstochter hat die weibliche Version davon und sie spricht ihn damit an. Peinlich war es als sie mal bei anderen hier im Garten waren und ich ihn abholen wollte. Ich sagte den Zweitnamen und der Vater sagte er wäre nicht da. Ich hörte ihn aber und sagte das ist aber X. Er meinte nein das ist Y. Hätte mich fast ausweisen müssen um mein Kind zu bekommen :-)

von Sternenschnuppe am 23.10.2019, 08:20