Hallo Frau.Rechtsanwältin Bader,
Ich arbeite im öffentlichen Dienst,während der Mutterschutzfrist erhielt ich eine Jahressonderzahlung i. H.v. ca.1400€.
Ich rief extra an, ob alles seine Richtigkeit hat.
Dies ist nun ca 6Monate her.
Nun kommt der Brief das ich versehentlich für das ganze Jahr bezahlt wurde,ich jedoch nur für die Mutter schutzzeit anteilig die sonderzahlung bekommen sollte.ich war davor in Elternzeit.
Das Geld ist längst ausgegeben.
Sie wollen 200€ monatlich, ich bekomme aber nur 300€ elterngeld.
Muss ich es überhaupt zurück zahlen.nach so langer Zeit?
von
desti
am 28.06.2017, 13:00
Antwort auf:
Muss ich zu viel gezahltes zurück zahlen?
Hallo,
grundsätzlich ja.
Die Idee mit der Ausschlussfrist ist aber super!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2017
Antwort auf:
Muss ich zu viel gezahltes zurück zahlen?
Welcher Tarifvertrag gilt für dich? Der TVÖD? Dort gibt es nämlich eine Ausschlussfrist von 6 Monaten.
In diesem Fall kommt es dann darauf an, wann das Geld gezahlt wurde und wann es wieder zurückgefordert wurde.
Wurde es im November gezahlt und erst im Juni zurückgefordert, hast du Glück und kannst dich auf die Ausschlussfrist berufen (sofern der TVÖD gilt!!!), hast du bereits im Mai die Mitteilung erhalten oder wurde die Jahressonderzahlung erst später gezahlt, wirst du das Geld zurückzahlen müssen. Vielleicht kannst du mit deinem Arbeitgeber aber kleinere Raten vereinbaren.
von
chrissicat
am 29.06.2017, 05:19
Antwort auf:
Muss ich zu viel gezahltes zurück zahlen?
Jahressonderzahlung nach Paragraph 20 TV-H
Ich müsste.meine Unterlagen.durchsuchen.
Mutter schutzfrist began am.13.09.16
von
desti
am 29.06.2017, 08:25
Antwort auf:
Muss ich zu viel gezahltes zurück zahlen?
Auch im TV-H beträgt die Ausschlussfrist 6 Monate. Die Jahressonderzahlung ist fällig mit dem November-Gehalt. Ich gehe davon aus, dass diese nicht erst verspätet gezahlt wurde!?
Wie gesagt, es kommt dann darauf an, wann die Rückforderung geltend gemacht wurde. Erst im Juni oder früher schon?
Ansonsten: die Tatsache ansich, dass die Jahressonderzahlung um die Monate ohne Entgelt gekürzt wurde, ist korrekt.
von
chrissicat
am 29.06.2017, 21:53