Muss EZ trotz Befristung für 24 Monate beim AG angemeldet werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss EZ trotz Befristung für 24 Monate beim AG angemeldet werden?

Hallo liebe Frau Bader, Hallo liebe Forenmitglieder, gerne möchte ich in den Monaten 1-2 und 12-13 nach der Geburt unseres Kindes Elternzeit nehmen, um meine Frau daheim zu unterstützen. Laut Gesetzeslage muss ich die erstmalige Elternzeit bei meinem Arbeitgeber ja für 24 Monate im Voraus festlegen. Jetzt ist es aber so, dass mein befristeter Vertrag im 10. Monat nach der Geburt ausläuft. Muss ich folglich nur die Monate 1-2 bei meinem AG anmelden und die Monate 12-13 nicht, da sie außerhalb des Vetrags liegen? Was, wenn mir mein AG anbietet, den Vetrag um weitere 6 oder 12 Monate zu verlängern (und ich aufgrund der Befristung nur für die Monate 1-2 EZ angemeldet habe)? Kann ich in dem Fall problemlos die Monate 12-13 EZ nehmen, weil es eine neue Vertragssituation ist? Oder muss ich - auch wenn noch keine Aussicht auf Vertragsverlängerung besteht - dennoch schon dem AG mitteilen, wie ich die 24 Monate aufteile? Vielen Dank für die Unterstützung! Freundliche Grüße

von Lennel am 28.01.2018, 14:55



Antwort auf: Muss EZ trotz Befristung für 24 Monate beim AG angemeldet werden?

Hallo, ich würde es vorsorglich anmelden. Wenn der Vertrag dann zu Ende ist, haben Sie keinen Nachteil. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2018



Antwort auf: Muss EZ trotz Befristung für 24 Monate beim AG angemeldet werden?

Du musst meine 24 Monate verteilen, sondern dich festlegen, wann in den ersten zwei Jahren Du EZ machen willst. Und ja, ich würde das vorsorglich beides anmelden, wenn eine Verlängerung möglich sein könnte. Denn auf den zweiten Teil hast du sonst keinen festen Anspruch, denn in deiner ersten Meldung hast du dich sonst für die ersten beiden LJ festgelegt. Wenn du ggf in allen vier Monaten EG beantragen willst, dann sowieso. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 28.01.2018, 16:35