Mithilfe im Familienbetrieb whrd. des EU

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mithilfe im Familienbetrieb whrd. des EU

Liebe Frau Bader, darf ich im Erziehungsurlaub für einige Wochenstunden (max. 7) im Betrieb meiner Eltern mithelfen, wenn ich nicht dafür bezahlt werde? Da es die gleiche Branche wie die meines AG ist, rechne ich nicht mit der Erlaubnis, sondern mit dem Angebot, wieder Teilzeit einzusteigen. Aber das ist nicht das, was ich möchte, und deshalb möchte ich am liebsten meinen AG über diese Tätigkeit nicht informieren. Ist das rechtens? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!!! Ankaj

Mitglied inaktiv - 16.09.2000, 23:04



Antwort auf: Mithilfe im Familienbetrieb whrd. des EU

Liebe Ankaj, grundsätzlich ist Teilzerit bis zu 19 Std wöchentl. möglich, bedarf aber der Zustimmung das "alten" AG- ohne geht es nicht, daß ist u.U. ein Kündigungsgrund. Wenn er aber nicht zustimmt, muß er dies schriftl. begründen. Wenn Sie im elterl. Betrieb ohne Bzahlung 7 Std. arbeiten,. ist das reine Auslegungssache, ob es sich um Teilzeitarbeit handelt. Das kommt auf das ArbGericht an, welches im Zweifel entcheidet. Ich würde mich nicht drauf verlassen, recht zu kriegen. Wenn Sie also kein Risiko eingehen wollen, brauchen Sie die Zustimmung. N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2000