Frage: Mindestunterhalt - gern an alle...

Guten Tag ! Mein Exmann zahlte bis vor Kurzem 229 € Unterhalt für unsere Tochter (10). Jetzt sollte er laut Jugendamt den Mindestsatz von 245€ zahlen. Da er ein weiteres Kind bekommen hat, und weniger Stunden arbeitet wie zuvor reicht sein Lohn nicht mehr, um den Mindestsatz zu zahlen. Laut der Berechnung muss er ab jetzt nur noch 193 € zahlen. Muss ich dem zustimmen ? Oder kann ich darauf bestehen, das er wenigstens die 229 € wie bisher bezahlt ? Wie muss ich mich verhalten ? Er hat mir mit einem Anwalt gedroht, der die 193€ durchsetzt - kommt er damit durch ? Danke für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 16.08.2008, 17:45



Antwort auf: Mindestunterhalt - gern an alle...

Halo, das darf ich Ihnen hier nicht ausrechnen-bitte lesen Sie die Hinweise. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2008