Frage: Mietrecht?

Hallo, habe mal eine Frage, weiß allerdings nicht so genau, ob ich hier richtig bin. Wir wohnen seit Dez. 02 in unserem Haus zur Miete und haben für Dez. 02 eine Nebenkostenrechnung bekommen und auch bezahlt. Seit dem haben wir nie wieder eine Nebenkosenabrechnung bekommen, weder für 2003 noch für 2004. Jetzt haben wir am 31.01.06 gekündigt und haben heute einen Brief vom Vermieter bekommen, daß wir die Nebenkosenabrechnung von 2004, die bis zum 15.02.06 bezahlt werden sollte noch nicht beglichen haben. Wir haben aber nichts bekommen. Müssen wir noch zahlen, habe nämlich mal gelesen, daß innerhalb von 12 Monaten abegerechnet werden muß, d.h. für 2004 bis zum 31.12.05? Und da wir ja nichts bekommen haben? Vielleicht weiß ja jemand was. Danke Lieben Gruß Martina

Mitglied inaktiv - 22.02.2006, 11:04



Antwort auf: Mietrecht?

Hallo, bitte die Hinweise lesen- hier geht es nur r-u-b Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2006



Antwort auf: Mietrecht?

die Frage wird hier eventuell nicht beantwortet, da es hier ausschließlich um Familienrecht geht. ABER Du hast recht, es gibt tatsächlich diese Regelung, dass der Eigentümer bzw. Hausverwalter verpflichtet ist, dir die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres zukommen zu lassen, danach hat er keinerlei Ansprüche mehr. Die für 2003 kann er z.B. auch komplett vergessen (war übrigens in meinem Fall genauso - nur habe ich eine Rückerstattung bekommen und mal nix gesagt *g*), die hätte er bis 31.12.04 einreichen müssen. Schau mal hier: http://www.wer-weiss-was.de/faq1210/entry1253.html LG Sue

Mitglied inaktiv - 22.02.2006, 15:02



Antwort auf: Mietrecht?

Hallo Du, ich habe das letztens auch im Radio gehört, dass man bis zu einem Jahr nach Ablauf der Frist die Abrechnung vom VM bekommen muss. Beträge, die man trotzdem bezahlt hat, kann man bis zu drei Jahre später noch zurück fordern. So kams zumindest im Radio!

Mitglied inaktiv - 22.02.2006, 15:45