Frage: Mal wieder der Vater

Hallo ich habe eine Frage zur Vaterschaft wenn der KV bei der Geburt nicht angegeben ist und auch sonst niergens eingetragen wird, kann dieser dann trotzdem einen Vaterschaftstest anstrengen? Und welche Rechte hätte er, wäre er der Vater? LG Hannila

Mitglied inaktiv - 25.12.2007, 17:12



Antwort auf: Mal wieder der Vater

Hallo, wenn er meint der Vater zu sein kann er ein entsprechendes gerichtl. Verfhren anstreben. Und dann hat er ein Umgangsrecht und muss Unterhalt zahlen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.12.2007