Hallo ich habe eine Frage zur Vaterschaft wenn der KV bei der Geburt nicht angegeben ist und auch sonst niergens eingetragen wird, kann dieser dann trotzdem einen Vaterschaftstest anstrengen? Und welche Rechte hätte er, wäre er der Vater? LG Hannila
Mitglied inaktiv - 25.12.2007, 17:12