Liebe Frau Bader, ich hatte für den 25.10-27.10.02 eine Zimmer resaviert. Dieses sagte ich am 17.09.02 ab, da ich die Reise nicht antretten konnte. Die Dame sagte mir auf mein Nachfragen hin, das mir keine weiteren Kosten entstehen würden. Nun kam am 30.10.02 ein Schreiben das ich nun 64 Euro stonierungsgebühren zu zahlen hätte. Sollte ich das nicht bis zum 4.11.02 gatan haben ginge es an den Anwalt weiter. Nun meine Frage kann sie das denn nun verlangen und bin ich nun verpflichtet das zu zahlen, ob wohl sie meinte das keine weitern Kosten auf mich zu kommen würden. Vielen Dank für ihre Antwort. LG Traudel
Mitglied inaktiv - 12.11.2002, 21:02