Frage: Luvi

Sehr geehrte Frau Bader, Eine Bekannte von mir hat ein Kind bekommen. Sie ist Ausländerin (nicht-EU) und lebt auch in ihrem Heimatland. Der Vater ist Deutscher und lebt in Deutschland. Kennengelernt haben die beiden sich während seines Auslandsstudiums in ihrem Heimatland. Der Vater erkennt die Vaterschaft inoffiziell an (es gibt auch einen Vaterschaftstest), will aber dennoch keine offizielle Vaterschaftsanerkennung machen. Unterhalt zahlt er nicht mehr, seit er wieder in Deutschland ist. Was kann die Frau machen? Gibt es die Möglichkeit der Feststellung der Vaterschaft, wenn die Mutter im Ausland lebt? Wie muss sie vorgehen? Wer ist zuständig? Botschaft? Familiengericht? Jugendamt? Ist der bereits gemachte Vaterschaftstest dafür ausreichend? Muss die Mutter für die Auslagen aufkommen? Oder der Vater? Hat sie Anspruch auf Unterhalt? Ich würde meiner Bekannten gerne unterstützen und mich freuen, wenn sie mir weiterhelfen könnten. Vielen Dank Luvi

von luvi am 28.08.2018, 23:31



Antwort auf: Luvi

Hallo, dazu kann ich nichts sagen, da das Heimatrecht des Landes gilt, in dem das Kind lebt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2018