Lohnrückforderung, weil Kind 5 Tage vor ET geboren wurde

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnrückforderung, weil Kind 5 Tage vor ET geboren wurde

Sehr geehrte Frau Bader, Habe heute Post von meinem AG erhalten mit einer neuen Lohnberechnung und Lohnrückforderung. Ich bin auf 450€ Basis angestellt, und war für einige Wochen bis zum Mutterschutz im Beschäftigungsverbot. Mein Kind wurde 5 Tage vor dem berechneten Termin geboren. Jetzt hat die Lohnbuchhaltung meine Mutterschutzfrist um diese 5 Tage nach vorne korrigiert und fordert für diesen Zeitraum den gezahlten Lohn zurück. Ich kenne es nur so das "verpasste" Mutterschutztage immer einfach nach der Geburt angehangen werden. Oder spielt es hier eine Rolle, weil ich im Beschäftigungsverbot war? Mit freundlichen Grüßen Ginger1987

von ginger1987 am 12.06.2019, 20:26



Antwort auf: Lohnrückforderung, weil Kind 5 Tage vor ET geboren wurde

Hallo, das ist so nicht richtig. Der Mutterschutz, der ja verkürzt war, wird hinten dran gehängt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2019



Antwort auf: Lohnrückforderung, weil Kind 5 Tage vor ET geboren wurde

Die Mutterschutzfrist kann nicht einfach pauschal in die Vergangenheit verlängert werden. Wenn das Kind 5 Tage vor de errechneten Termin geboren wird, dann hast du einfach 5 Tage nach der Geburt länger Mutterschutz und vor der Geburt 5 Tage weniger.

von Dojii am 13.06.2019, 07:50



Antwort auf: Lohnrückforderung, weil Kind 5 Tage vor ET geboren wurde

Ich nehme an, du hattest damals deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt (weil ja noch kein Mutterschutz) und der Arbeitgeber hat diese angenommen? Natürlich stehen dir die 5 Tage zu.

von drosera am 13.06.2019, 16:20