Frage: Lohnkürzung

Guten Tag, mein Mann musste letzte Woche einen Tag zuhause bleiben um unsere 17 Monate alte Tochter zu betreuen da ich krank war.Wir waren beim Arzt und der hat meinem Mann eine Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt.Jetzt haben sie meinem Mann Lohn gekürzt!Dürfen die das? Was können wir beim nächsten mal besser machen damit das nicht nochmal vorkommt ? Vielen Dank

von de-steffi am 26.04.2018, 16:59



Antwort auf: Lohnkürzung

Hallo, es gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn". Hier bleibt nur die Möglichkeit, bei der Versicherung zu beantragen, ihn als Haushaltshilfe einzusetzen. Ansonsten muss er für den Tag, wenn möglich, rückwirkend Urlaub einreichen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2018



Antwort auf: Lohnkürzung

Ja, das ist normal. Die Bescheinigung reicht der bei der KK ein (Rückseite ausfüllen!) Diese kommt dann zu 60-90% (maximal ca. 104,00EUR/Tag) für den Verdienstausfall auf. Ähnlich wie Krankengeld.

von Kristiiin am 26.04.2018, 17:43



Antwort auf: Lohnkürzung

Der Arbeitgeber ist "nur" verpflichtet einen Arbeitnehmer 10 Tage im Jahr freizustellen (bei Alleinerziehenden 20Tage) solange das Kind unter 12 J. alt ist, dem anderen Elternteil stehen ebenso 10 Tage zu. Die Bezahlung erfolgt wie erwähnt durch die KK. Natürlich sollte man die Bescheinigung dem AG zur Kenntnis vorlegen und ggf. kopieren lassen. Schauen Sie mal auf die Website der KK Ihres Mannes nach.

von Kristiiin am 26.04.2018, 17:53



Antwort auf: Lohnkürzung

Er hat uns nur so ein Rosarezept ausgestellt wo alles drauf stand. Das hat der AG bekommen. Von der KK haben wir nichts bekommen an Geld

von de-steffi am 26.04.2018, 18:15



Antwort auf: Lohnkürzung

wenn ihr das dort einreicht! ihr braucht immer zwei exemplare der kindkrankmeldung. oder der AG macht sich eine kopie. auf der rückseite müsst ihr eintragen, wie viele tage fürs kind ihr im laufenden jahr schon hattet, ob lohnfortzahlung im krankheitsfall ja oder nein, bei euch dann nein, und eure bankverbindung und DANN an die kk schicken. die fordern vom AG den lohn für diesen tag an (der variiert, da manche monate mehrere tage haben, manche weniger, feiertage drin etcpp und muss immer neu berechnet werden für jeden kranktag) und DANN bekommt ihr von der kk geld überwiesen. kommt drauf an was vereinbart ist, wieviel ihr bkeommt. aber für diesen tag erhält dein mann vom AG keinen lohn, eben den ersatz von der kk

von mellomania am 26.04.2018, 21:36



Antwort auf: Lohnkürzung

...sondern die Mutter. Was also sollte da eine Bescheinigung über "Kindkrank" nutzen?

von Andrea6 am 27.04.2018, 12:55



Antwort auf: Lohnkürzung

Wenn die Mutter auf Grund ihrer Erkrankung sich nicht um das Kind kümmern konnte und der Vater dies übernehmen muss, bekommt er die Bescheinigung, die beim AG einzureichen ist. Oder er nimmt Urlaub. Es gibt AG´s, die gewähren bis zu 3 Tage Lohnfortzahlung bei Kind-krank, andere nicht. Insofern ist es schon iO, wenn ab dem ersten Tag Kind-krank eben nur der verringerte Betrag ausgezahlt wird.

von cube am 27.04.2018, 13:01



Antwort auf: Lohnkürzung

gilt doch bei einsatz als haushaltshilfe, was er ja war an dem tag auch. gleiches vorgehen.

von mellomania am 27.04.2018, 13:28



Antwort auf: Lohnkürzung

Der "rosa" Zettel wird einmal ausgehändigt. Der AG bekommt offiziell nichts. Natürlich legt ihr ihn zur Kenntnisname vor und oder kopiert ihn für den AG. Mit dem AG muss besprochen werden wie lange ihr wg. dem Kind daheim bleibt. Der AG stellt unentgeltlich frei. Die KK zahlt den Ausfall des Gehaltes. ... habe doch alles bereits erklärt. Im Internet steht es auch so...

von Kristiiin am 27.04.2018, 13:31



Antwort auf: Lohnkürzung

die mutter war krank!! nicht das kind! das kind ist nicht im kiga und die mutter konnte es nicht betreuuen daher musste der vater als haushaltshilfe einspringen! bei kind krank ist es so, wie du sagst.

von mellomania am 27.04.2018, 21:28