Frage: letzter Wille

Hallo, ich bin alleinerziehend und mache mir manchmal Gedanken, was aus meinem Kleinen wird, wenn mir etwas passieren sollte. Ich hätte dann gerne , daß er zu meiner Freundin kommt. Was muß ich da für ein Schriftstück aufsetzen, damit mein letzter Wille auch ausschlaggebend ist? Vielen Dank Amy

Mitglied inaktiv - 23.11.2000, 20:16



Antwort auf: letzter Wille

Liebe Amy, schauen Sie mal in der Suchmaschine meines Forums unter dem Stichwort "Notar". Da gibt es etliches zu der Problematik. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2000



Antwort auf: letzter Wille

Tja, keider kann man da nicht endgültiges rechtsverbindliches aufsetzen...leider.... Aber geh man zum Jugendamt und vereinbare einen Termin mit denen. Nimm dann Deinem Freundin mit und sprich mit denen über die Situation. Denn das Jugendamt entscheidet, zu wem das Kind nach Deinem Tod kommt. I. d. R. entspricht das Jugendamt Deinem Wunsch.... aber wie steht denn Deine Familie zu der ganze Sache? Denen würde ich nämlich bei einem Sorgerechtsstreit viel größere Chancen einräumen.... Désirée

Mitglied inaktiv - 24.11.2000, 21:02