Frage: Lautstärke/Störung für´s Baby

Guten Abend, ich hoffe meine Frage gehört hier auch noch zum Thema Recht?! Ich wohne in einer Mietswohnung im 3. Stock. In dem Kinderzimmer wo unser Baby drin schlafen wird, kann es schonmal laut werden. Unsere Nachbarin die unter dem Zimmer unseres Baby´s, ihr Zimmer hat, hört schonmal gerne laute Musik! Dies geschieht gerne in der Mittagszeit und in den Abendstunden. Ruhezeit ist ja erst ab 22 Uhr, aber heißt das das man bis 22 Uhr laut Musik hören darf, so das man es bei uns oben sehr gut hören kann`? Ich habe echt angst das mein Baby andauertn geweckt wird weil meine Nachbarin laut Musik hört und dann auf die Uhrzeit besteht und sagt: Es ist ja noch keine 22 Uhr, ich darf noch laut Musik hören. Könnte Sie damit Recht haben? Muß ich das dann hin nehmen? Man kann wirklich jedes einzelne Wort verstehen wenn sie die Musik aufdreht..ist das nicht schon zu Laut? Es wäre nett wenn sie mir heöfen könnten. Gruß Juliana

Mitglied inaktiv - 16.05.2003, 21:07



Antwort auf: Lautstärke/Störung für´s Baby

Hallo, ab wann Nachtruhe ist, kann man auf der Gemeinde erfahren (das variirte in den Bu-Ländern). Grds. denke ich, man sollte es mal mit einem freundlichem Gespräch versuchen - die NAchbarin ist sicherlich auch mal vom Baby-Geschrei genervt. Im Notfall muss sich der Vermieter einschalten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2003