Sehr geehrte Frau Bader,
Bitte entschudigen Sie mein Vorgehen. Die ganze Situation war mir gar nicht so bewusst. Meine dahinterliegende Frage ist eigentlich: Wann beginnte genau die Elternzeit und bis wann dauert sie, wenn man 1 Jahr beantragt hat? Stimmt es, dass sie erst ab der Geburt beginnt?
Viele Grüße und nochmal Entschuldigung
Flocecile
Mitglied inaktiv - 02.06.2009, 10:15
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kurze Frage
Hallo,
ja, beginnt mit der Geburt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2009
Antwort auf:
kurze Frage
ja sie beginnt mit der Geburt und endet wenn man 1 Jahr beantragt hat genau am 1. Geburtstag des Kindes, d.h. dein erster Arbeitstag nach EZ ist der 1. Geburtstag deines Kindes !
Mitglied inaktiv - 02.06.2009, 11:53
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kurze Frage
Danke!!!
Mitglied inaktiv - 02.06.2009, 12:22