Frage: kurze Frage

Sehr geehrte Frau Bader, Bitte entschudigen Sie mein Vorgehen. Die ganze Situation war mir gar nicht so bewusst. Meine dahinterliegende Frage ist eigentlich: Wann beginnte genau die Elternzeit und bis wann dauert sie, wenn man 1 Jahr beantragt hat? Stimmt es, dass sie erst ab der Geburt beginnt? Viele Grüße und nochmal Entschuldigung Flocecile

Mitglied inaktiv - 02.06.2009, 10:15



Antwort auf: kurze Frage

Hallo, ja, beginnt mit der Geburt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2009



Antwort auf: kurze Frage

ja sie beginnt mit der Geburt und endet wenn man 1 Jahr beantragt hat genau am 1. Geburtstag des Kindes, d.h. dein erster Arbeitstag nach EZ ist der 1. Geburtstag deines Kindes !

Mitglied inaktiv - 02.06.2009, 11:53



Antwort auf: kurze Frage

Danke!!!

Mitglied inaktiv - 02.06.2009, 12:22