Frage: Kur

Hallo Frau Bader! Ich habe zwei Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren, die beide privat versichert sind. Ich selbst bin gesetzlich versichert. Aufgrund meiner derzeitigen gesundheitlichen Situation interessiere ich mich für eine Mutter-Kind-Kur. Bevor ich jedoch einen entsprechenden Antrag stellen wollte, informierte ich mich bei meiner Krankenkasse über die Kostenübernahme für meine Kinder. Doch meine Krankenkasse will die Kosten für meine Kinder (im übrigen nicht behandlungsbedürftig - wären "lediglich" Begleitkinder) nicht übernehmen. Jetzt bin ich auf im Internet auf einen ähnlichen Fall wie den meinen gestoßen. Hier wurde sogar vor dem Sozialgericht geklagt, und die Kosten für das privat versicherte Begleitkind wurden übernommen! (Nachzulesen unter: http://www.muettergenesungswerk.de/cms/Docs/Attachements/b7b1fbc4-cbd0-4fd6-a92c-530f63f6422a/Keine%20Mutter.pdf ) Ich zitiere aus o.g. Quelle: „Wer gehört zu einer Mutter-Kind-Kur dazu? Richtig: Mutter und Kind. Also muss die gesetzliche Krankenversicherung der Mutter auch dann löhnen, wenn das Kind eigentlich in Papas privater Krankenkasse mitversichert ist.“ Und: „Denn die Richter (…) vertraten die Auffassung, dass eine Mutter- Kind-Kur ohne Kind nun einmal keine Mutter-Kind-Kur sei - wie der Name schon sagt. In diesem Fall handle es sich also nicht um eine Leistung gegenüber der privat versicherten Tochter [in dem Beispiel ging es um eine Tochter], sondern um eine Leistung gegenüber der Mutter.“ Jetzt bin ich doch etwas verunsichert. Wie sehen Sie meine Situation? An wen kann ich mich noch wenden? Viele Grüße und Danke schon mal im voraus, Jasdan.

Mitglied inaktiv - 02.10.2007, 10:50



Antwort auf: Kur

Hallo, normalerweise erhält man bei einer Kur doch Leistungen von der Dt. RV. Bei http://www.kur.org/websiteverwaltung/downloads/pdf/Faq/faqs.pdf steht das alles. Und eine Telefonnr., wo man umsonst anrufen kann, um sich beraten zu lassen. Liebe Grüß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2007