Frage: krankenkassen zuzahlungen

hallo, meine frage bezieht sich auf die zuzahlungen die man bei stationären aufenthalten zahlen muss. ich weiß das auch stationäre aufenthalte, die mit der schwangerschaft zu tun haben, gezahlt werden müssen. die geburt ist zuzahlungsbefreit wenn diese stationär oder ambulant erfolgt. wie ist das aber nun wenn eine nochmalige stationäre aufnahme ca 2 wochen nach der geburt wegen wochenfluss stau und sehr hohen fieber erfolgt? muss da zugezahlt werden? das klinikum meinte nein, da diese behandlung direkt mit der geburt in zusammen gebracht wird und somit zuzahlungsbefreit ist. krankenkasse kam nun nach genau 1,5 jahren an und forderte die zuzahlungen. was ist nun korrekt? widerspruch einlegen oder einfach zahlen? vielen dank und mit freundlichen grüßen jenny

von niti0206 am 13.06.2012, 07:05



Antwort auf: krankenkassen zuzahlungen

Hallo, ich meine, auch nur direkt die Entbindung ist frei. Aber sicher weiß ich es nicht. Kassenärztliche Vereinigung? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.06.2012