Frage: Krabbelgruppenleiterin

Kann ich, wenn ich mich im Erziehungsurlaub befinde, bei mir zu Hause ohne dies zu melden mehrere Krabbelgruppen leiten, sofern ich nicht über die Grenze der 19 Stunden komme. Was ist hier zu beachten und muß ich irgendwelche Vorschriften beachten? Gibt es evtl. im Internet einen Link dazu?

Mitglied inaktiv - 12.04.2005, 14:37



Antwort auf: Krabbelgruppenleiterin

Hallo, Sie vedienen dabei? Dann muss der AG zustimmen, Sie dürfen bis zu 30 Std/ Woche arbeitem Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2005