Frage: Kindestunerhalt

Hallo Frau Bader, ich habe eine sehr konkrete Frage: Mein Ex-Mann, Vater meiner beiden Töchter, wurde nach unserer Trennung sehr krank. Nun mußte er vor knapp 3 Wochen in ein Pflegeheim, weil er sich alleine daheim nicht mehr versorgen kann. Bislang zahlte er mir für unsere beiden Töchter Unterhalt. Nun stellt sich eben die Frage, wie wahrscheinlich das auch weiterhin so sein wird. Er besitzt ein schuldenfreies Haus, das er entweder verkaufen, oder aber zumindest an 2-3 Parteien (drei einzelne Wohnungen) vermieten könnte. Außerdem bezieht er ja eine Rente. Besteht die Möglichkeit, daß mir der Unterhalt für die beiden Kinder (13 und 6 Jahre alt) gekürzt oder gar gestrichen wird, weil das Pflegeheim den Daumen auf den evtl. Miet- oder Verkaufseinnahmen hat, oder gilt auch hier, daß der Kindesunterhalt immer Vorrang hat? Das mag jetzt herzlos klingen, aber wir (mein neuer Lebensgefährte und ich) sind momentan in massiven finanziellen Schwierigkeiten (ich arbeite als Tagesmutter, und die meißten Eltern haben mir in der vergangenen Woche meine Verträge gekündigt, weil mein Lebensgefährte eine schwere OP hinter sich hat und ich jetzt für 4 Wochen ausfalle, um ihn zu pflegen). Ein Wegfall des Unterhaltes wäre eine Katastrophe, die dazu führen würde, daß wir u.U. mit den Raten für unser kleines Häuschen in Rückstand geraten würden. Bislang habe ich durch meine Arbeit immer recht gut verdient, und so war das kein Problem, aber jetzt der Wegfall von 3 Tageskindern, und auch noch der Unterhalt der Kinder, würde für uns einen so hohen monatlichen Verlust bedeuten, daß wir ihn nicht kompensieren könnten. LG und vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 02.04.2010, 08:41



Antwort auf: Kindestunerhalt

Hallo, wenn er weniger/ nichts verdient, kann der Unterhalt weniger werden oder wegfallen. Es stellt sich aber die Frage der Erwerbsobliegenheit, wenn er das Haus vermieten kann Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2010