Sehr geehrte Frau Bader
Ich habe eine Frage.
Und zwar,darf Kindergeld oder Erziehungsgeld gefändet werden.Mein Mann geht zur Umschulung und ich bin Mutter.Ich bin noch bis August im Mutterschutz und bekomme jetzt noch ein 2 tes.Ich hoffe Sie könne mir diese Frage Beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Meyer Christiane
Mitglied inaktiv - 20.06.2003, 20:31
Antwort auf:
Kindergeld/Erziehungsgeld
Hallo,
http://www.bma.de/download/gesetze_web/Sgb01/sgb01x54.htm:
(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf
1. Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder,
2. Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes, soweit das Mutterschaftsgeld nicht aus einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit herrührt oder anstelle von Arbeitslosenhilfe gewährt wird, bis zur Höhe des Erziehungsgeldes nach § 5 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes,
3. Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2003
Antwort auf:
Kindergeld/Erziehungsgeld
Hallo Frau Bader,
Verstehe ich es dann auch richtig es ist nicht Vendbar.
Gruß
Meyer Christiane
Mitglied inaktiv - 27.06.2003, 07:38