Hallo. Mein Partner lebt in scheidung, sein Kind bei der Mutter. Es kommt in den Kindergarten, muss er sich an den kosten beteiligen? Sie bezieht 315,00 euro unterhalt für sich und 192,oo euro fürs kind sowie 654,00 euro arbeitslosengeld. Wann muss die Ehefrau wieder arbeiten?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 31.05.2004, 19:11
Antwort auf:
Kindergartenkosten
Hallo,
Mehrbedarf
Nachstehende Aufwendung sind als sogenannter Mehrbedarf dem angemessenen laufenden Kindesunterhalt nach § 1610 BGB hinzuzurechnen:
Kindergartenkosten
Der Unterhaltspflichtige ist bei Mehrbedarf rechtzeitig vor Entstehung der Kosten zur Leistung eines angemessenen Vorschusses aufzufordern und gegebenenfalls in Verzug zu setzen. Widrigenfalls kann der Anspruch für die Vergangenheit nicht mehr geltend gemacht werden, § 1613 BGB.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2004